Medien können ihre Funktion als „vierte Gewalt im Staat“ nur dann ausführen, wenn sie Zugang zu unverfälschten Informationen erhalten. Doch diesen Zugang möchte die schwarz-rote Bundesregierung zukünftig durch eine Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes einschränken. Darf – unter dem Deckmantel von Bürokratieabbau und Wirtschaftsförderung – ein so grundlegendes Recht der Medien eingeschränkt werden?
Koalition plant weitreichende Novelle des IFG
Am 1./2. Juli beschloss der Koalitionsausschuss von Union und SPD im Rahmen eines 34-Punkte-Papiers „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ eine Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Dabei heißt es wörtlich: „Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können.“ Als Begründung dafür werden Bürokratieabbau und Wirtschaftsförderung angegeben.
Zukünftig sollen nur noch Personen – keine Institutionen – Auskunftsersuche nach dem IFG durchführen können, wenn sie ein „berechtigtes Interesse“ vorweisen können. Die Nachweispflicht wird dabei im Vergleich zum bisherigen IFG umgedreht und der Ausnahmekatalog für IFG-Anfragen wird von bisher schon über 30 Kriterien weiter ausgeweitet. Auch der bisherige Kostendeckel (500 EUR) dafür soll aufgehoben werden, sodass für den/die Antragsteller:in bisweilen hohe Kosten zukommen könnten.
Die gravierendste Änderung soll sein, dass zukünftig Namen von Personen „zum Schutz vor Anfeindungen und Drohungen“ geschwärzt werden dürfen. Ein Vorgehen, das man bisher nur aus Spionagefilmen oder aus den Zeiten des „Kalten Krieges“ kannte.
Kontrollfunktion der Medien in Gefahr
Aus journalistischer Sicht sind insbesondere der geplante Ausschluss juristischer Personen – also auch Redaktionen – sowie die Beweislastumkehr für die praktische Recherchearbeit von Medien als Folgen der IFG-Novelle kritisch hervorzuheben. Dies rüttelt an der Funktion der Medien als „vierte Gewalt im Staat“, da eine unabhängige Kontrolle staatlichen Handelns (z. B. auch durch „Schwärzung“ von Namen) eingeschränkt wird.
Medien und Verbände haben sich in den vergangenen Tagen kritisch zur geplanten Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes durch die schwarz-rote Bundesregierung geäußert.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert den Bundesgesetzgeber auf, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit mehr und nicht weniger Rechten für Medienschaffende auszustatten https://www.djv.de/news/pressemitteilungen/press-detail/nicht-weniger-sondern-mehr-rechte/.
Und die Gesellschaft Katholischer Publizistinnen und Publizisten Deutschlands (GKP) warnt vor einer Beschneidung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und fordert stattdessen eine Änderung des Bundespressegesetzes, um Auskunftsansprüche von Journalistinnen und Journalisten gegenüber Bundesbehörden und -organen zu regeln https://www.gkp.de/katholische-publizisten-warnen-vor-faktischer-abschaffung-des-informationsfreiheitsgesetzes/.
In einer „Frag den Staat“/„Campact“-Online-Petition fordern 133 Organisationen die SPD-Bundestagsfraktion auf, die IFG-Novelle zu stoppen https://fragdenstaat.de/artikel/policy/2026/07/xy-organisationen-fordern-rettet-die-informationsfreiheit/.
Die Frage, die nicht nur den Autor dieses Kommentars bedenklich stimmt, lautet:
Warum hat die schwarz-rote Koalition so eine Angst vor Kontrolle der Regierung und der Bundesbehörden durch Medien und Institutionen, dass diese sogar zukünftig „Schwärzungen“ in Auskunftsersuchen in Betracht zieht?
Formal sind die Auskunftsrechte – für Einzelpersonen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder für EU-Bürger:innen –weiter vorhanden. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht oder der EU gegen die IFG‑Novelle würde daher wahrscheinlich wenig Chancen haben. Wenn aber Medien und Institutionen ausgenommen, die Rahmenbedingungen für die Anfragen erschwert, die Kosten für deren Durchführung erhöht und die Ausnahme-Kriterien weiter ausgeweitet werden, wird das IFG in der Realität zu einem „zahnlosen Papiertiger“ verkommen. Daher ist die Kritik von Medien und von Verbänden berechtigt.
Freiheit der Informationen nicht aufgeben!
Fazit: Die Freiheit der Medien darf nicht aufgegeben oder durch die Hintertür (durch formale und finanzielle Hürden) ausgehebelt werden. Diese Absicht von CDU/CSU und SPD zu einem Bürokratieabbau und zur Wirtschaftsförderung ist löblich, wenn auch nicht neu. Aber sie dürfen nicht dazu führen, dass dafür die Informationsfreiheit geopfert wird. Faktisch wird dies aber durch die geplante Novelle des IFG so geschehen. Leider.
Medien und Verbände – darunter auch www.kath.de und der herausgebende Verein publicatio – fordern daher: Die Freiheit der Informationen darf nicht aufgegeben werden!
Christian Schnaubelt (Chefredakteur und Herausgeber von kath.de)