Berufsprofile und Ausbildungswege

Diese Information kann nur ein grobes Raster der Regelungen für ReligionslehrerInnen aufführen. Die hier dargelegten Informationen betreffen vor allem Baden-Württemberg und Bayern.

1. ReligionsphilologIn

ReligionsphilologInnen erteilen im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit Unterricht in kath. Religionslehre an Gymnasien, Realschulen, Berufsbildenden Schulen bzw. an Schulen der Sekundarstufe I und/oder II. Der Lehrauftrag umfaßt einen Teil des gesamten Unterrichtsdeputates. In den übrigen Unterrichtsstunden werden die anderen Fächer unterrichtet.
In einem weiteren Sinne gehören zu den Religionsphilologen auch staatliche LehrerInnen an Grund-, Haupt- und Sonderschulen, die das Unterrichtsfach Kath. Religionslehre im Rahmen ihres Lehramtsstudiums gewählt haben.
In Baden-Württemberg studieren diese und die LehrerInnen an Realschulen an Pädagogischen Hochschulen, in Bayern studieren alle ReligionsphilologInnen an Universitäten. ReligionsphilologInnen stehen als Beamte im Dienst des Staates.

Da nach dem Grundgesetz der schulische Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den jeweiligen Religionsgemeinschaften zu erteilen ist, bedürfen die ReligionslehrerInnen der Bevollmächtigung durch die Kirche, d. h. der sogenannten Missio canonica, die vom zuständigen Bischof erteilt wird.

2. ReligionslehrerIn im Kirchendienst (i.K.)

ReligionslehrerInnen i.K., gelegentlich auch als "KatechetInnen" bezeichnet, erteilen als "FachlehrerInnen" schulischen Unterricht ausschließlich in Kath. Religionslehre und zwar an Grund-, Haupt- und Sonderschulen und an Berufsbildenden Schulen, in manchen Bundesländern bzw. Diözesen auch an Realschulen. Sie sind von den einzelnen Diözesen angestellt. Eine volle Anstellung bedeutet in der Regel 25 Wochenstunden. In mehreren Diözesen kann ein gewisser Anteil der Tätigkeit in der kirchlichen Gemeindearbeit eingebracht werden.
Hauptamtliche ReligionslehrerInnen i.K. gibt es vor allem in Bayern. In den Diözesen Freiburg und Rottenburg-Stuttgart ist, von Ausnahmen abgesehen, Religionsunterricht nur in Verbindung mit dem Gemeindedienst möglich (vgl. Abschnitt 3). Dagegen ist mit der Ausbildung "Theologie im Fernkurs – Würzburg" eine nebenberufliche Tätigkeit als ReligionslehrerIn ohne Gemeindedienst möglich.

Ausbildungswege/Ausbildungsstätten

Kath. Fachhochschulen mit der Fachrichtung Theologie/Praktische Theologie/Religionspädagogik/Kirch-liche Bildungsarbeit.

Ausbildungsvoraussetzungen:

Hochschul- bzw. Fachhochschulreife.

In aller Regel ist eine Empfehlung durch die Heimatdiözese und ein Vorpraktikum gefordert. Beides wird in der Diözese Rottenburg-Stuttgart über die Diözesanstelle Berufe der Kirche vermittelt.

Während des Studiums ist die Teilnahme an einem Bewerberkreis notwendig, der den Kontakt zur Heimatdiözese pflegt.

Ausbildungsverlauf:

Sie umfaßt acht Semester einschließlich zweier Praktikumssemester. Die bestandene Abschlußprüfung verleiht den akademischen Grad

"Diplom-ReligionspädagogIn katholisch (FH)"

Im Anschluß an die 1. Ausbildungsphase erfolgt in der Regel eine zweijährige 2. Ausbildungsphase (Referendariat/Seminarzeit/Berufseinführung), die mit der Zweiten kirchlichen Dienstprüfung abschließt.

Voraussetzung für die Anstellung durch die Diözese ist die kirchliche Beauftragung (Missio canonica).

Ausbildungsstätten in Baden-Württemberg und Bayern

Kath. Universität Eichstätt, Fachhochschulstudiengang Religionspädagogik/Kirchliche Bildungsarbeit mit den Abteilungen Eichstätt und München:
Ostenstr. 26, 85072 Eichstätt
Preysingstr. 83, 81667 München

Kath. Fachhochschule für Sozialwesen und Religionspädagogik, Wölflinstr. 4, 79104 Freiburg

Theologie im Fernkurs – Würzburg

Diese Ausbildung erfolgt berufsbegleitend vor allem durch die Bearbeitung von Lehrbriefen und dauert drei bis vier Jahre. Voraussetzung ist mindestens ein mittlerer Bildungsabschluß sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung. In der Regel qualifiziert diese Ausbildung nur für eine unterhälftige Beschäftigung, d. h. für höchstens 12 Wochenstunden.

Theologie im Fernkurs – Würzburg, Domschule e.V., Am Bruderhof 1, 97070 Würzburg

Berufsaussichten

Im allgemeinen kann man sagen, daß es heute weniger Stellen gibt, aber auch weniger Bewerber, so daß Interessenten gute, zum Teil sehr gute Chancen haben.

Vergütung

Entspricht der der GemeindereferentInnen, vgl. Abschnitt 3

 3. Religionsunterricht als Teil des Gemeindedienstes

Zum pastoralen Dienst in der Gemeinde gehört in aller Regel auch Religionsunterricht im Umfang von 4 bis 12 Wochenstunden.

GemeindereferentIn
AbsolventInnen der Fachhochschulen

können sich in Bayern nach Abschluß des Studiums statt für den Schul- für den Gemeindedienst entscheiden, in Baden-Württemberg ist nur der Gemeindedienst möglich. Ihre Berufsbezeichnung ist dann nach der Zweiten Dienstprüfung "GemeindereferentIn".

Seminar- bzw. Fachschul-ausbildung
ist für BewerberInnen, die sich von Anfang an auf den Beruf "GemeindereferentIn" festlegen, möglich. Sie unterrichten an Grund-, Haupt- und Sonderschulen.

Ausbildungsvoraussetzungen

Mindestens Mittlere Reife oder gleichwertiger Bildungsabschluß

Abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige praktische Tätigkeit oder allgemeine Hochschulreife und 1 Jahr praktische Tätigkeit

Empfehlung durch die Heimatdiözese

Ausbildungsverlauf:

3 Jahre Studium an der Fachakademie bzw. am Seminar, dazu gehört das Leben in der Wohngemeinschaft, Teilnahme am Bewerberkreis der Heimatdiözese

In der Verantwortung der Heimatdiözese und bereits vergütet:

1 Berufspraktisches Jahr unter Anleitung eines Mentors oder einer Mentorin, Abschluß mit der 1. Dienstprüfung

2 Jahre Berufseinführung als GemeindeassistentIn, Abschluß mit der 2. Dienstprüfung zum/zur GemeindereferentIn

Beauftragung durch den Bischof (missio canonica)

Ausbildungsstätten in Baden-Württemberg und Bayern:

Seminar für Gemeindepastoral und Religionspädagogik, Charlottenburger Str. 18, 79114 Freiburg

Bischöfliche Fachakademie für Gemeindepastoral, Wolfgang-Wilhelm-Platz B 90, 86633 Neuburg

Berufsaussichten:

Die Situation ist in einzelnen Diözesen sehr unterschiedlich. Insgesamt aber kann derzeit von durchaus guten Berufsaussichten gesprochen werden.

Vergütung:

Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT). Zur Zeit beginnen GemeindereferentInnen fast überall in der Vergütungsgruppe BAT Vb, um nach einigen Jahren in die Vergütungsgruppe BAT IVb ggf. BAT IVa aufzusteigen. Demnach verdient ein/e GemeindereferentIn in der Vergütungsgruppe BAT Vb - 28 Jahre alt, unverheiratet, keine Kinder –
DM 3.738,81 brutto.

Ständige Diakone im Hauptberuf

Entsprechend ihrer religionspädagogischen Qualifikation können sie an allen Schularten Religion unterrichten.

PastoralreferentInnen und Priester

Sie können an allen Schularten unterrichten. PastoralreferentInnen bzw. Priester, die hauptamtlich Religionslehrer sind, gibt es nur noch vereinzelt.

4. Voraussetzungen für die Verleihung der Missio canonica:

Der/die ReligionslehrerIn ist bereit, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen der Kath. Kirche zu erteilen.

Der/die ReligionslehrerIn beachtet in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Kath. Kirche.

Dazu gehört das Bemühen um einen persönlichen und gereiften Glauben, insbesondere auch um ein intensives geistliches Leben im Alltag und die aktive Teilnahme am Leben einer Pfarrgemeinde.

Rechtlich bedeutet das im Hinblick auf Ehe und Familie: kirchliche Eheschließung und Taufe und, soweit möglich, Erziehung der Kinder im kath. Glauben.