Von Robert Antretter, Backnang

Der „perfekte“ Mensch – 
Mythos der Biomedizin

Folgende Stellungnahme kommt aus berufenem Munde: Robert Antretter ist Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. Antretter war von 1980 - 1998 SPD-Bundestagsabgeordneter und von 1994 - 2001 Mitglied des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken.

Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht (Erfolgs-) Meldungen aus den Forschungslabors die biomedizinische Euphorie weitertreiben. Die Molekularmedizin verkündet als zentrale Heilsbotschaft: Krankheit und Leid können beseitigt werden! Fragt man im Detail nach, so erfährt man jedoch, dass konkrete Heilungschancen häufig im Ungewissen bleiben und auf absehbare Zeit in weiter Ferne liegen.

Forschungsschwerpunkte
Das naturwissenschaftliche Interesse gilt derzeit der Diagnostik. Auf der Agenda der Bioforschung steht die Analyse der genetischen Disposition des Menschen, also die Feststellung seiner Anfälligkeit für Krankheiten und die Überprüfung seiner medizinisch-genetisch fassbaren „Schwächen“. Damit rücken die modernen Forschungs- und Diagnosemethoden in den Blick. Neben der Frage nach der Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID) ist die Auseinandersetzung um die rechtlichen Grenzen der Forschung an embryonalen Stammzellen Schwerpunkt der gegenwärtigen Gentechnik-Debatte. Seitdem es gelungen ist, embryonale Stammzellen zu isolieren, setzt die Forschung auf die Gewinnung solcher Zellen aus lebenden Embryos, um mittelfristig daraus spezielle Gewebearten (Ersatzorgane) entwickeln zu können.

Präimplantationsdiagnostik
Überzählige Embryonen entstehen gerade bei der PID. Diese umstrittene Diagnostikmethode bietet die Möglichkeit, im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf genetische Defizite hin zu untersuchen. Stellt man bei der Untersuchung der genetischen Disposition einen Mangel fest, so wird entschieden, ob der Embryo in die Gebärmutter der Frau eingesetzt oder aber – so der Fachbegriff – „verworfen“ wird. Ob die PID in Deutschland zugelassen werden soll, ist umstritten. Die noch herrschende Auffassung in der Rechtslehre sieht die PID als durch das Embryonenschutzgesetz verboten an. Stammzellenforschung ist nach der derzeitigen Rechtslage nur mit abgetriebenen oder abgegangenen Föten erlaubt. Es mehren sich jedoch 
die Stimmen – allen voran Forschung und Industrie –, die diese rechtlichen Grenzen aufweichen

wollen. Die Politik steht damit unter dem wachsenden Druck, den Weg für den Mythos menschlicher Vollkommenheit, der als Zukunftsmodell für die selektierende Beseitigung von Krankheit und Behinderung steht, freizumachen.

Dammbruch
Das aussortierende Streben nach dem „perfekten“ Menschen hat jedoch eine Kehrseite: Menschliche Embryonen werden damit zu bloßen Forschungsobjekten herabgestuft. In dieser Instrumentalisierung der Embryonen liegt der „Dammbruch“, der vor allem die behinderten Menschen beunruhigt, deren Behinderung angeboren ist und sich weder heilen noch beseitigen lässt. Die Gefahr ist groß, dass durch die Zulassung der Selektion im embryonalen Stadium der Diskriminierung behinderten Lebens Vorschub geleistet wird und Eltern behinderter Kinder in Zukunft unter den Druck der Frage geraten, warum sie sich gegen eine präventive Diagnostik bzw. für das „Risiko“ der Geburt eines behinderten Kindes entschieden haben. Es kommt somit für diejenigen, die in der Verantwortung für Menschen mit geistiger Behinderung stehen, darauf an, die Janusköpfigkeit des medizinischen Fortschritts sichtbar zu machen und ethische Grenzen des menschlichen Erkenntnisdrangs einzufordern. Es gilt klarzumachen, dass Leben mehr als ein biologisches Kapital ist, das primär forschungs- und wirtschaftspolitischen Dispositionen unterliegt. 

Widerstand
In der aktuellen Diskussion werden solche Einwände der Behindertenverbände häufig beiseite geschoben. Dies belegt etwa die Zusammensetzung des jüngst konstituierten „Nationalen Ethikrates“, in den das Bundeskanzleramt keinen Vertreter der Behindertenverbände berufen hat. Gleichwohl stehen die Behindertenorganisationen mit ihren Bedenken nicht allein: Gerade die Kirchen haben sich bisher ebenso standhaft gegen die sich abzeichnenden Verwerfungen der modernen Biomedizin gestellt. Sie warnen etwa im Zusammenhang mit der PID zurecht davor, einer weitverbreiteten dumpfen Mentalität nachzugeben, für die lebenswert vor allem das gesunde und kräftige Leben ist. Getragen von der Idee, dem Mythos vom „perfekten“ Menschen zu widerstehen, sind Kirchen und Behindertenverbände verstärkt in der Pflicht, sich in den großen öffentlichen Diskurs über die Grundlagen und Grenzen der Gentechnik einzubringen. Gemeinsam gilt es, eine Wissenschaftsethik einzufordern, die jenseits der Fixierung auf das Machbare das lebensdienlich Vertretbare zum Leitprinzip des medizinischen Fortschritts erklärt und den Menschen in seiner Individualität – mit seinen Stärken und Schwächen – achtet.