Der Weg zum Ständigen Diakonat

1. Alter
Ledige Bewerber können ab Vollendung des 25. Lebensjahres die Diakonenweihe empfangen. Sie verpflichten sich zum Zölibat. Verheiratete Männer können ab dem 35. Lebensjahr zur Weihe zugelassen werden.

2. Vorbildung
Mindestens Mittlere Reife oder ein entsprechender Bildungsstand, d.h. abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung. 

3. Theologische Ausbildung
Es gibt drei Zugangswege:
A Berufsbegleitende theologische Ausbildung über die Einrichtung „Theologie im Fernkurs (Würzburg)“, in der Regel Grund-, Aufbau- und Pastoraler Basiskurs, für Diakone im Hauptberuf zusätzlich der Religionspädagogische Kurs. Dauer insgesamt ca. vier Jahre.
A Abgeschlossene Berufsausbildung als Gemeindereferent
A Abgeschlossenes theologisches Studium an einer Katholisch-Theologischen Fakultät oder Hochschule

4. Praktische Ausbildung
Nach bzw. während der theologischen erfolgt die pastorale Ausbildung. Dauer ca. drei Jahre. Sie geschieht im Allgemeinen in Studienwochenenden und Studienwochen und ist mit Praktiken verbunden. Während der gesamten Ausbildungszeit ist der Bewerber einem Diakonatskreis angeschlossen. Die Kosten der Ausbildung übernimmt in der Regel die jeweilige Diözese.

5. Verdienst
Diakone mit Zivilberuf erhalten eine Auslagenpauschale. Für die hauptberuflichen Diakone gelten diözesane Regelungen, in der Erzdiözese München und Freising z.B. liegt die Vergütungsgruppe zwischen BAT IVb und BAT IIa.

6. Kontakt
Ausführliche Informationen erteilt die entsprechende Fachstelle Ihrer Diözese, deren Adresse über jedes Pfarramt zu erfahren ist.