Sendung der Kirche für den Religionsunterricht

Missio canonica

Von Schulamtsdirektor i. K. Winfried Engel, Fulda

Religionsunterricht ist in der Bundesrepublik Deutschland in den meisten Bundesländern ordentliches Unterrichtsfach in den öffentlichen Schulen. Grundlage dafür ist Artikel 7 Abs.3 GG. Dort ist u.a. festgelegt, dass dieser Religionsunterricht in „Übereinstimmung mit den Grundsätzen einer Religionsgemeinschaft“ zu erteilen ist. Dies beinhaltet nicht nur die Mitwirkung der Kirche bei der Festlegung der Inhalte für den Religionsunterricht, sondern auch die Entscheidung darüber, wer Religionsunterricht erteilen darf. 

Der Weg zur Missio canonica
Der Weg zur Religionslehrerin oder zum Religionslehrer führt in der Regel über ein Studium und ein Lehramtsexamen an einer Universität oder einer Hochschule. Mit dem Erwerb der Qualifikation im Fach katholische Theologie für ein Lehramt ist jedoch nicht automatisch das Recht zur Erteilung von Religionsunterricht verbunden. Es fehlt noch die kirchliche Unterrichtserlaubnis. Um diese zu bekommen, muss in der Diözese, in der das erste Examen abgelegt wurde, ein entsprechender Antrag gestellt werden. Diese (vorläufige) Unterrichtserlaubnis ist Voraussetzung für die Ausbildung im Referendariat. Wichtig sind dabei Referenzen von Personen, die ein Urteil über die Antragstellerin/den Antragsteller abgeben können. Die Benennung von Referenzadressen liegt – mit Ausnahme des Heimatpfarrers, der immer befragt wird – bei der Antragstellerin/dem Antragsteller. In einigen Diözesen gibt es studienbegleitende Mentorate, die der spirituellen Betreuung und auch der persönlichen Beratung der künftigen Religionslehrerin/des künftigen Religionslehrers dienen. Das Urteil des Mentors/der Mentorin hat dann bei der Entscheidung über die Erteilung der Unterrichtserlaubnis ein besonderes Gewicht. Nach Ablegung des 2. Staatsexamens kann die Missio canonica, die endgültige Beauftragung für die Erteilung von Religionsunterricht, beantragt werden. Das Verfahren ähnelt dem zur Erlangung der vorläufigen Unterrichtserlaubnis. 
Die Überreichung der Missio-Urkunde erfolgt meist im Rahmen eines Gottesdienstes durch den Diözesanbischof persönlich oder einen von ihm beauftragten Vertreter. Damit wird die Bedeutung unterstrichen, die die Kirche dieser Beauftragung beimisst.


Erwartungen der Kirche
In Gesprächen mit Theologiestudentinnen und -studenten entsteht immer wieder der Eindruck, die Missio canonica sei eine Art Kontrollinstrument der Kirche: Wer ein „braver“ Katholik ist und nicht in „wilder“ oder ungültiger Ehe lebt, der bekommt auch die Missio canonica. Richtig ist, dass gewisse Voraussetzungen gegeben sein müssen. Die Missio canonica ist jedoch nicht in erster Linie ein Beleg dafür, dass die kirchenrechtlichen Formalia stimmen und jemand „praktizierender“ Katholik ist. Die Missio ist Sendung der Kirche für den Dienst im Religionsunterricht und damit an jungen Menschen in der Schule. Und das bedeutet mehr als nur kirchenrechtliche Korrektheit. Die Religionslehrerin/der Religionslehrer stehen im Auftrag der Kirche, gesandt von ihrem Bischof, vor ihrer Klasse. Sie sind Zeugen für die Botschaft, die im Zentrum des Religionsunterrichts steht. In ihnen begegnet den jungen Menschen Kirche, gelebtes Glaubenszeugnis, gelebtes Evangelium. Persönliche Identifikation mit dem, was im Unterricht vermittelt wird, ist deshalb unabdingbare Voraussetzung für jemanden, der Religionsunterricht erteilen will. Gerade junge Menschen spüren, ob jemand hinter dem steht, was er sagt. Sie erwarten Authentizität. Deshalb ist auch der Blick auf die Glaubens-praxis und die Lebensführung der Religionslehrerin/des Religionslehrers legitim. Das Bild vom Religionslehrer als Gesandtem der Kirche sollte von Anfang des Studiums an bewusst gemacht werden. Der Erwerb der Missio canonica am Ende der Ausbildung soll nicht als Hürde, sondern als erstrebenswertes Ziel erscheinen. Mit der Sendung sagen die Religionslehrerin und der Religionslehrer ja zur Kirche und sagt die Kirche ja zu ihnen! Gegenseitiges Vertrauen soll das Verhältnis beider zueinander bestimmen. 

Glaubwürdigkeit im Konfliktfall
Nun können persönliche Lebensziele auch verfehlt werden. Davon sind Religionslehrerinnen und Religionslehrer nicht ausgenommen. Das kann soweit führen, dass die persönliche Lebensführung mit den Grundsätzen der Kirche nicht mehr übereinstimmt. Das hat dann auch Folgen für die von der Kirche erteilte Sendung. Die Missio canonica kann, so wie sie vom Bischof erteilt wird, auch von ihm entzogen werden. Dafür gibt es aber klare Verfahrensregeln, Willkür hat hier keinen Platz, auch kein Automatismus. Das einzelne Lebensschicksal ist entscheidend. Gerade hierbei muss Kirche ihre Glaubwürdigkeit bewahren! Solche Überlegungen sollten jedoch nicht das Bewusstsein verdrängen, dass die Sendung durch die Kirche Kraft und Hilfe bedeutet und dass die Arbeit mit jungen Menschen im Religionsunterricht glücklich und froh machen kann.