Nur ein Beruf oder auch Berufung?

Verwaltungsberufe 
im Dienst der Pastoral

Wer an der Sendung der Kirche mitarbeiten will, findet auch in ihrer Verwaltung interessante Aufgaben.

Beim Thema Berufungspastoral denken wir zuerst an Priester-, Ordens- oder pastorale Berufe. Verwaltungsberufe sind im Kontext kirchlicher Berufungspastoral zunächst weniger im Blick, obwohl die Kirche ihren pastoralen Auftrag ohne den Sachverstand der Verwaltung in diesem Umfang nicht wahrnehmen könnte. Karl Schneiderhan, Pastoralreferent im Bischöflichen Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Stabsstelle Personalentwicklung, stellt Verwaltungsberufe im kirchlichen Dienst vor und beschreibt ihren Ort in der Sendung der Kirche.


Pastoral und Verwaltung

Seit vielen Jahren arbeite ich als Pastoralreferent im Bischöflichen Ordinariat, seit kurzem in einer neu eingerichteten Stabsstelle mit dem Schwerpunkt Personalentwicklung. In dieser Arbeit stellt sich für mich immer wieder die Frage nach der Beziehung von Pastoral und Verwaltung.

Das Verhältnis von Pastoral und Verwaltung wird in der Praxis nicht spannungsfrei erfahren. Verantwortliche in der Pastoral klagen öfter, Geld und Verwaltung bestimmten zu sehr, welche Prioritäten in der Pastoral gesetzt werden. Sie kritisieren, der Verwaltungsapparat der Kirche sei inzwischen ein Art „Wasserkopf“ geworden. Richtig ist, dass auch kirchliche Verwaltungsstrukturen den Herausforderungen des pastoralen Wandels anzupassen sind, um kürzere und transparentere Entscheidungswege zu garantieren und die Eigenverantwortung zu stärken. Bei aller Kritik darf man aber das Kind nicht mit dem Bade ausschütten.
Ohne den Fach- und Sachverstand in der Bau- und Immobilienverwaltung, im Haushalts- und Finanzwesen, in Rechts-, Versicherungs- und Vergütungsfragen sowie in Organisations- und Strukturfragen kann eine Diözese ihren pastoralen Auftrag heute nicht mehr erfüllen. Neben kirchlichen Verwaltungsvorschriften sind in zahlreichen pastoralen Aufgabenfeldern auch staatliche Gesetze und Verordnungen zu beachten, für deren Ausführung und Einhaltung Verwaltungskompetenz unentbehrlich ist, so z.B. bei der Anstellung von Personal, bei der Aufstellung von Haushaltsplänen, bei der Rechnungsprüfung oder in Verbindung mit der Trägerschaft sozialer Einrichtungen. Verwaltungsberufe sind mit ein Garant, dass die Kirche ihre öffentlichen Aufgaben professionell und glaubwürdig wahrnimmt wie Kindergarten, Jugendarbeit, Schulstiftungen, Soziale Dienste oder Erwachsenenbildung.

Berufung und spirituelle Dimension

In der Zusammenarbeit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung nehme ich wahr, wie diese ihre Aufgabe nicht nur als Beruf in der Kirche verstehen, sondern als Beruf der Kirche. Ihr berufliches Tun ist für sie Ausdruck ihrer Berufung zum Dienst an Gott und den Menschen. Diese Erfahrungen haben mich angeregt, die spirituelle Dimension kirchlichen Verwaltungshandelns zu bedenken. Biblische Texte und die spirituelle Tradition bringen Erstaunliches zu Tage.
Der heilige Benedikt schreibt in seiner Regel ein eigenes Kapitel über den Cellerar, den Verwalter und Finanzminister des Klosters. Dieser Dienst hat bei Benedikt eine tiefe spirituelle Bedeutung, denn „alle Geräte und den ganzen Besitz des Klosters betrachte er als heiliges Altargerät. Nichts darf er vernachlässigen .... Er vergeude nicht das Vermögen des Klosters, sondern tue alles mit Maß und nach Weisung des Abtes.“ Am Tag des Gerichts müsse er über seine Arbeit Rechenschaft ablegen. Zudem soll er weise sein und reifen Charakters, nicht verletzend und nicht verschwenderisch, vielmehr gottesfürchtig und der ganzen Gemeinschaft wie ein Vater sein und für alles Sorge tragen. Schon Benedikt wusste, dass ein Verwalter nicht alle Wünsche erfüllen kann. Deshalb soll er eine unangemessene Bitte vernünftig und mit Demut ausschlagen. Und wenn er einem Bruder nichts geben kann, so schenke er ihm wenigstens ein gutes Wort. Denn ein gutes Wort geht über die beste Gabe.

Auch bei Paulus hat der Dienst des Verwalters eine spirituelle Dimension. Die Art und Weise, wie die Kirche Vermögen und Geld verwaltet, ist ein Ausweis ihrer Glaubwürdigkeit. Im Zusammenhang mit dem Überbringen einer großen Spende schickt Paulus Titus nicht allein, sondern zusammen mit einem Bruder, um jeden Verdacht auszuräumen. Beide sind wegen der Verkündigung des Evangeliums in den Gemeinden anerkannt. Paulus setzt den Maßstab: „Es liegt uns nämlich daran, dass alles einwandfrei zugeht, nicht nur vor dem Herrn, sondern auch vor den Menschen.“ (2 Kor 8,21)

Kirchliches Verwaltungshandeln ist wesentlich Mitwirkung am Aufbau des Reiches Gottes und der Gemeinschaft der Kirche. Die Kirche braucht qualifizierte Verwaltung, um den Dienst an den Menschen erfüllen zu können. Mangelnde Fachlichkeit der Verwaltung und fehlende Transparenz werfen kein gutes Licht auf die Kirche. Die Art und Weise, wie die Kirche ihre Angelegenheiten verwaltet, ist ein Stück geistliche Wirklichkeit und somit eine Frage unserer Glaubwürdigkeit. Eine gute und verlässliche Verwaltung bewahrt uns auch davor, göttliche Verheißungen vorschnell in irdische Ansprüche umzuwandeln.

Einsatzfelder und Qualifikationen
Die Diözesen Deutschlands brauchen auch in den nächsten Jahrzehnten qualifizierte Verwaltungsfachleute in (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanaten (in unserer Diözese KirchenpflegerIn oder leitende/r MitarbeiterIn in Verwaltungszentren zur Begleitung der Kirchengemeinden), bei kirchlichen Bildungs- und Sozialeinrichtungen, in Caritasverbänden und in den Bischöflichen Ordinariaten. Vielfältig sind die Aufgabenfelder: Haushalts- und Finanzwesen, Controlling, Personalverwaltung, Grund-, Bau- und Immobilienverwaltung, Revision, Steuer- und Versicherungsrecht.
Fundiertes Sachwissen, kommunikative Kompetenz und gesunde spirituelle Einstellung sind wichtige Voraussetzungen. Wenn zur spirituellen Einstellung auch ein in Gemeinde und Kirche Mitleben und Mitarbeiten eingeschlossen ist, ist dies ein hilfreicher Erfahrungshintergrund für diese Tätigkeit. Die Verwaltungsberufe sind für Frauen und Männer offen und zwar in allen Einsatzfeldern und -ebenen. Für Frauen bieten sich im Verwaltungsbereich interessante Aufstiegschancen.

Ausbildungsvoraussetzung für die Ausübung dieser Tätigkeiten ist in der Regel der Abschluss als Verwaltungs- oder Finanzfachwirt (FH, gehobener Dienst) oder ein Abschluss als Betriebswirt. In Baden-Württemberg können an der Berufsakademie praxisbezogen die Fächer Sozial- und Dienstleistungsmanagement studiert werden. Für juristische Aufgaben ist das Studium der Rechtswissenschaften Voraussetzung.
In der Kirche gibt es auch die Möglichkeit, mit der Ausbildung „mittlerer Dienst“ oder kaufmännischer Ausbildung als Sachbearbeiterin tätig zu sein, z.B. in der Personalverwaltung, Finanzbuchhaltung oder Gehaltsabrechnung. Weitere Einsatzfelder sind der Sekretariatsbereich oder Funktionsdienste (technische Aufgaben, Hausmeistertätigkeit). Die Diözesen sollten auch prüfen, wie viele Ausbildungs- und Praktikumsplätze eingerichtet werden können.

Der Dienst der Verwaltung in der Kirche macht Sinn und ist von hoher pastoraler Bedeutung. Eine gute und sachgerechte Verwaltung trägt entscheidend dazu bei, dass die Kirche ihren Auftrag in der heutigen Zeit glaubwürdig erfüllt und die Kirche als Gemeinschaft lebt. Verwaltungsberufe in der Kirche haben viel mit Menschen zu tun. Wer nicht nur aufs Geld schaut, sondern einen Sinn in seiner Tätigkeit sucht, findet in der Verwaltung der Kirche interessante und erfüllende Aufgaben.

Einsatzfelder
Bischöfliche Ordinariate bzw. Generalvikariate, (Gesamt-)Kirchengemeinden, Verwaltungszentren, Caritasverbände, Kirchliche Stiftungen, Einrichtungen oder Verbände.

Anstellungsverhältnis und Vergütung

In einzelnen Bistümern ist auch die Übernahme ins kirchliche Beamtenverhältnis möglich. Die Besoldung für Beamte und die Vergütung für Angestellte ist vergleichbar mit den Leistungen im öffentlichen Dienst. Diözesane Regelungen sind zu beachten.

Ausbildung 
Die Ausbildungsgänge richten sich nach den Regelungen der einzelnen Bundesländer.

Ansprechpartner
Ansprechpartner finden sie im zuständigen Bischöflichen Ordinariat bzw. Generalvikariat ihrer Diözese. 

Sie können sich auch direkt wenden an:
Karl Schneiderhan
Bischöfliches Ordinariat
Postfach 9, 72101 Rottenburg a. N.
Tel.: 07472/169-664, Fax: 07472/169-665
E-mail: OE@bo.drs.de