Ein Rückblick auf die Geschichte eines jungen kirchlichen Berufes

GemeindereferentIn -
ein Beruf im Wandel

Von Michaela Mock, Gemeindeassistentin in der Diözese Hildesheim

Die Situation zu Beginn des 20. Jahrhunderts
Der Beruf der Gemeindereferentin ist ein junger Beruf innerhalb der Kirche. Er hat seine Wurzeln zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Durch technische sowie kulturelle Neuerungen der Industrialisierung wandelte sich das Leben in der Stadt radikal. Traditionelle Bindungen an die Kirche wurden durch die Wanderbewegung der Bevölkerung in die Städte zunehmend aufgelöst. Die Städte und mit ihnen die Stadtgemeinden wuchsen auf vorher nicht gekannte Größe an. Den Pfarrern wurde es unmöglich, Kontakte zu allen neu Zugezogenen zu knüpfen und gleichzeitig bestehende Kontakte zu pflegen.
Des Weiteren waren wirtschaftliche und soziale Faktoren für die Entfremdung der Menschen von der Kirche verantwortlich. Durch die wachsende Erwerbslosigkeit und die Zeit des 1. Weltkrieges wuchsen materielle und seelische Not. Die Kluft zwischen arm und reich vergrößerte sich. Während im traditionellen katholischen Milieu die Familie der Ort des ersten Hineinwachsens in Glauben und Kirche war, wurde sie nun zum Objekt der Sorge der Kirche und zu einer neuen Aufgabe für die Pfarrer.
Diesen veränderten Bedingungen der Gesellschaft war die seelsorgliche Praxis nicht mehr gewachsen, berücksichtigte sie doch lediglich eine in der Gemeinde fest verwurzelte Gesellschaft, die kaum noch anzutreffen war. Eine neue Art der Seelsorge, die heute als Individualseelsorge bezeichnet wird, sollte den Einzelnen auf direktem Weg erreichen. Vor allem ging es dabei um regelmäßige Hausbesuche bei den Gemeindemitgliedern, um ihre persönlichen Sorgen zu teilen und caritative Hilfe anbieten zu können. Im Zuge der Erneuerung der Seelsorge wurde zudem eine weitere Neuerung, nämlich die Pfarrkartei eingeführt, um jedes einzelne Gemeindemitglied im Blick zu haben.


Ein neuer pastoraler Beruf
Die Überlegungen, wie in der pastoralen Praxis mit den veränderten Bedingungen umgegangen werden sollte, führten bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu der Forderung nach einem Laienapostolat und vor allem nach der Mitarbeit von Frauen in der Seelsorge. Später entwickelte sich daraus der Gedanke an eine berufliche Mitarbeit der Laien. 1918 wurden die ersten Frauen in einigen Stadtgemeinden eingesetzt. Sie sollten den Pfarrern Hilfe in der Seelsorge leisten, wovon sich auch die Berufsbezeichnung „Seelsorgehelferin“ abgeleitet hat. Zu ihren Aufgaben gehörten hauptsächlich Hausbesuche bei hilfsbedürftigen Familien, Kinder- und Jugendseelsorge sowie die Arbeit im Pfarrbüro und das Führen der Pfarrkartei.


Die Frauen, die unter unklaren Arbeitsverhältnissen und ohne feste Gehaltsregelungen arbeiteten, waren getragen von einem neuen geistlichen Aufbruch. Vor allem die liturgische Bewegung und die katholische Jugendbewegung waren die Wurzeln für die Motivation der neuen Laiendienste. Romano Guardini faßte zusammen: „Die Kirche erwacht in den Seelen der Menschen.“

Ein weiterer Motivationsaspekt für die Frauen war die neue Stellung des Frauenbildes in der Kirche. Waren es bisher ausschließlich Männer, die mit den Seelsorgeaufgaben beauftragt waren, wurden die Frauen nun mit in diese Aufgaben hineingenommen und erfuhren somit ihre Gleichstellung neben der Dominanz der Männer. Zu Beginn des 20. Jahrhundert war dies für die Frauen in der Kirche ein großer Schritt.
Bald zeigte sich, daß eine Vorbereitung der Mitarbeiterinnen auf ihre berufliche Tätigkeit nötig wurde. So wurde 1920 die Caritasschule in Freiburg als erste Bildungsstätte für Mitarbeiterinnen in Seelsorgehilfe und Caritas eröffnet. 1928 folgte die erste Katholische Gemeindehelferinnenschule in Freiburg, die ausschließlich auf die gemeindliche Arbeit vorbereiten sollte. Zunächst war diese Schule lange Zeit die einzige Ausbildungsstätte ihrer Art. Erst nach 1946 wurden weitere Seminare zur Ausbildung der Seelsorgehelferinnen gegründet.

Ein vielgestaltiger Beruf durch Veränderung
Im Zuge der gesellschaftlichen und kirchlichen Veränderungen der 60er und 70er Jahre wurde aus der dem Pfarrer untergeordneten Seelsorgehelferin eine kompetente religionspädagogisch ausgebildete pastorale Mitarbeiterin, die bestimmte Aufgaben in der Gemeindearbeit eigenständig wahrnahm. Es folgte eine Anpassung der Berufsbezeichnung an den Wandel des Berufsbildes. So wurde aus der Seelsorgehelferin die Gemeindereferentin. Eine weitere Folge neuer Anforderungen an die Mitarbeiterinnen war die Entstehung einer weiteren Ausbildungsform. Neben den Seminaren wurden an Katholischen Fachhochschulen erste Fachbereiche „Religionspädagogik“ eingerichtet.
Als Resultat des Wandels, den der Beruf erfahren hat, zeigt er sich heute sehr vielgestaltig. Während anfangs ausschließlich unverheiratete Frauen diesen Beruf ergreifen konnten, steht er heute verheirateten Frauen und ebenso Männern offen. Auch die Berufsaufgaben sind sehr vielfältig. Sie umfassen das ganze Spektrum kirchlicher Praxis in den drei Grunddiensten der Kirche Verkündigung, Liturgie und Diakonie. 
Abschließend ist zu sagen, daß sich das Berufsbild mit seiner heutigen Prägung auch in Zukunft weiterentwickeln wird, da es in kirchliche und gesellschaftliche Bedingungen gebettet ist, die einem steten Wandel unterliegen. Deshalb gilt auch für die Zukunft: „Gemeindereferentin - ein Beruf im Wandel“.