Pastoralreferent/in

 Anforderungen und Möglichkeiten

Lothar Schubert, Bischöflicher Beauftragter für die Pastoralreferenten/innen (PR) in der Diözese Rottenburg-Stuttgart, gibt Auskunft zu berufskundlichen Fragen. 


Die Tätigkeitsbereiche sind vielfältig: Religionsunterricht, Erwachsenenbildung, Jugend und Schulpastoral, Öffentlichkeitsarbeit, Beratung, Kur- und Krankenhausseelsorge, Betriebsseelsorge, Familienpastoral, Hochschulseelsorge, Seelsorge an Vollzugsanstalten. Diese und weitere Schwerpunkte werden auf den verschiedenen kirchlichen Ebenen wahrgenommen: in Kirchengemeinde, Pfarrverband, Dekanat, Region, Diözese.
Der überpfarrliche Einsatz der PR geschieht im Unterschied zu den Gemeindereferentinnen und -referenten, die stärker auf die Pfarrgemeinden bezogen eingesetzt werden. Ausnahmen bestätigen dabei die Regel. Es gibt jedoch auch eine große Zahl von PR, die vor allem in größeren Kirchengemeinden und Seelsorgeeinheiten/Pastoralverbünden eingesetzt sind.

Der Beruf des/der PR ist offen für Frauen und Männer und zwar nicht nur auf dem Papier. sondern auch de facto. In der Diözese Rottenburg-Stuttgart z.B. hielten sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten männliche und weibliche Interessenten für diesen Beruf in etwa die Waage. In manchen Ausbildungskursen haben wir mehr Männer, in anderen mehr Frauen. Auch hinsichtlich der Einsatzfelder gibt es keine Einseitigkeiten zuungunsten eines Geschlechts. Frauen und Männer sind in Gemeinde, Klinik, Hochschule, Religionsunterricht tätig, aber auch in Fachstellen und in Leitungsaufgaben. Die Zahl der Pastoralreferentinnen, die einen Erziehungsurlaub beantragen ist allerdings höher als die der männlichen Kollegen.

Die Kriterien, die die Verantwortlichen für die Anstellung anlegen, orientieren sich an drei Dimensionen: der menschlich-sozialen, der geistlich-religiösen und der fachlich-intellektuellen. Auf deutsch heißt das: Man muss psychisch gesund sein, lernwillig und lernfähig, kommunikativ und kooperativ; man muss urteilen, Verantwortung übernehmen und sich auf andere Menschen einlassen können. Das sind menschlich-soziale Kriterien. Sie allein genügen nicht, sondern das berufliche Handeln erfolgt wie bei den anderen kirchlichen Berufen auch aus einer Verwurzelung in Gott, einer Lebensorientierung an der Heiligen Schrift und der gelebten Glaubenserfahrung in der Gemeinschaft von Christen. Wer verheiratet ist, lebt in einer kirchlich gültigen Ehe und erzieht seine Kinder im katholischen Glauben. Wie in vielen anderen Berufen verlangt 
der Beruf des /der Pastoralreferenten/in nicht wenig: Flexibilität - auch in den Arbeitszeiten, Überzeugung, nicht nur einen Job zu tun, sondern einen Dienst mit und für Menschen. Deshalb ist es wichtig, dass auch der/die Ehepartner/in den Dienst mitträgt. Schließlich geht es auch darum, fachlich kompetent zu sein, nicht nur in der Theologie, sondern auch in benachbarten Sozialwissenschaften. Aber keine Angst: niemand muss perfekt sein - schließlich muss jeder ein Leben lang sich darum kümmern, seine Fähigkeiten zu erhalten und weiter zu entwickeln.
Wer PR werden will, braucht Abitur und ein abgeschlossenes Studium der kath. Theologie. In manchen Diözesen wird ein Zweitstudium erwartet oder erwünscht. Das - und vieles mehr - erfährt man am besten bei der zuständigen Diözesanstelle „Berufe der Kirche“. Während des Studiums wird von den sogenannten Theologischen Mentoraten eine Studienbegleitung angeboten, also Wochenenden, Themenabende, Arbeitskreise, persönliche und geistliche Begleitung.

Frühzeitig sollte der/die Interessentin mit dem/der zuständigen Mentor/in Kontakt aufnehmen und kann dann auch in den Bewerberkreis für den kirchlichen Dienst aufgenommen werden. Nach erfolgreichem Abschluss kommt die Bewerbung bei der zuständigen Diözese - das ist in der Regel die große Hürde. Wer sie geschafft hat (die Aufnahmezahlen sind bei den Diözesen unterschiedlich) beginnt mit einer dreijährigen pastoralpraktischen Ausbildung, in der erste Erfahrungen in der Praxis gemacht und in Kursen und Praxisberatung reflektiert werden. Während dieser Zeit trägt man die Berufsbezeichnung Pastoralassistent/in. Die Ausbildung wird mit der Zweiten Dienstprüfung (vergleichbar mit dem Zweiten Staatsexamen bei Lehrer/innen) abgeschlossen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, beauftragt der jeweilige Bischof in einem Gottesdienst die Pastoralassistentinnen und -assistenten zum Dienst als Pastoralreferent/in. In der Regel ist damit auch die unbefristete Anstellung bei der Diözese verbunden.

Besoldung: Für die/den ausgebildeten Pastoralreferenten/in der Regel BAT II a/ I b, das entspricht in etwa den Vergütungsstufen A 13 (Studienrat) und A 14 (Oberstudienrat)

Informationen: Bei den Diözesanstellen Berufe der Kirche, deren Anschrift in jedem Pfarramt bekannt ist, bei den Theologischen Mentoraten in den Universitätsstädten, bei Pastoralreferentinnen und -referenten im Dienst.