Männlich, dienstpflichtig,
als Kriegsdienstverweigerer anerkannt?

Dann gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des „Anderen Diensts im Ausland“ nach §14 b des Zivildienstgesetzes seine Dienstpflicht im europäischen Ausland oder in Übersee abzuleisten. Burkhard Hein, BDKJ-Diözesanstelle Wernau, informiert.

• Gesetzliche Bestimmungen
Der „Andere Dienst im Ausland“ ist zwei Monate länger als der Zivildienst. Es handelt sich nicht um Zivildienst, da dieser nur im Inland abgeleistet werden kann. Man untersteht auch nicht dem Bundesamt für den Zivildienst, sondern dem jeweiligen Träger. Nach Ablauf des Dienstes erlischt die Dienstpflicht. Der größte Nachteil ist aber, dass viele Vergünstigungen des Wehr- oder Zivildienstes nicht gelten. Es gibt keinen Sold, Rentenversicherungszeiten laufen nicht weiter, Wartezeiten für den Studienplatz werden oft nicht anerkannt. Das Profil der Tätigkeit muss nach dem Gesetz sozial-praktisch sein. Menschen mit Berufserfahrung können gezielter eingesetzt werden, es gibt aber auch genügend Möglichkeiten für Abiturienten. Die Tätigkeit kann im Gesundheitswesen, in der Sozialarbeit, im Straßenkinderprojekt, in der schulischen Betreuung oder auch im Ausbildungsbereich sein.

• Träger
Es gibt viele konfessionelle Träger, die diesen Dienst anbieten. Aus dem katholischen Bereich sind als große zu nennen:
Initiative Christen für Europa (ICE)
Wachwitzer Höhenweg 10
01474 Pappritz
Jesuit European Volunteers (JEV)
Kaulbachstr. 31 a, 80539 München

Einige Diözesen (Rottenburg-Stuttgart, Aachen, Trier, Hildesheim u.a.) haben einen eigenen Dienst etabliert, andere über die Zivildienstseelsorge einige anerkannte Plätze. Diese diözesanen Dienste sind in der Regel nur für Menschen gedacht, die in der betreffenden Diözese leben. Daneben gibt es viele kleine Träger, die in ihrem Partnerschaftsprojekt in der Dritten Welt einen anerkannten Platz haben, der dann aber ein genaues Stellenprofil hat, was durchaus von Vorteil sein kann. Vom Prinzip her arbeiten die Träger, die ihren Dienst offen anbieten, ähnlich. Man muss sich im Herbst, spätestens Anfang des Jahres bewerben und einen Vorbereitungskurs absolvieren. Die Zusage für einen Patz erfolgt dann im Frühjahr/Frühsommer vor der Ausreise. Für Abiturienten heißt das, dass diese Vorbereitung neben den Prüfungen eine Menge Zeit in der 13. Klasse frisst.
• Zum Beispiel Rottenburg-Stuttgart
Im missionarischen Dienst der Diözese Rottenburg-Stuttgart – das Bischöfliche Jugendamt und der BDKJ sind hier der Träger für den „Anderen Dienst im Ausland“ – läuft der konkrete Dienst dann so:
Es gibt einen Vertrag zwischen dem Dienstpflichtigen, der Einsatzstelle, einer Kontaktgruppe zu Hause und dem Bischöflichen Jugendamt. Darin wird der Arbeitsauftrag beschrieben und der Dienstvorgesetzte genannt. Die Kontaktgruppe verpflichtet sich, das Taschengeld für die Dienstzeit aufzubringen. Der Dienstleistende ist dem Träger und der Kontaktgruppe gegenüber verpflichtet, regelmäßig zu berichten. Die Einsatzstelle stellt Unterkunft und Verpflegung, der Träger kommt für Kranken-, Unfall, und Haftpflichtversicherung auf und gibt einen Zuschuss zu den medizinischen und sprachlichen Vorbereitungen. Die Sprachvorbereitung wird bis zu einem Monat auf die Dienstzeit angerechnet. Für das Flugticket muss der Dienstleistende selbst aufkommen.

Kontaktadresse in der Diözese
Rottenburg-Stuttgart:
Burkhard Hein, Dipl. Päd.
BDKJ-Diözesanstelle
Pf. 1229
73242 Wernau

• Staatliche Anlaufstelle
Das „Bundesamt für den Zivildienst“ gibt jedes halbe Jahr eine aktualisierte Liste aller anerkannten Träger heraus, in der grob die Einsatzorte beschrieben sind. Es lohnt sich, diese anzufordern, da die Informationen in älteren Aufstellungen nicht mehr stimmen. Dies erspart eine Menge Telefonate, Briefe oder Mails.

Bundesamt für den Zivildienst
50964 Köln

• Eine allgemeine Adresse für den katholischen Bereich:

Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft
mittelfristige internationale
soziale Friedensdienste
Kaiserstr. 163
53113 Bonn