 |
Augustinus hat
den Begriff Erbsünde zuerst entwickelt
Erbsünde besagt, daß Sünde sich vererbt. Kann
Gott das wollen? Wie kam es überhaupt zu dem Begriff. Augustinus
von Hippo, (354-430), der große Theologe der Westkirche,
von dem Luther sich inspirieren ließt, entwickelte die Vorstellung
der Erbsünde.
Der „geistigen Vater“ der Erbsündenlehre war zuerst
Anhänger der Manichäer, ehe er sich zum Christentum bekehrte.
Seine Mutter Monika, selbst Christin, hatte Jahre für die
Bekehrung des Sohnes gebet. Augistinung stammte aus Nordafrika
und wurde Bischof von Hippo, wo er u.a. den Sturm der Vandalen
erlebte.
Am Anfang seiner Lehre steht nicht – wie man vielleicht erwarten
könnte – eine abstrakte Überlegung über die
Sündhaftigkeit der ganzen Menschheit o.ä. im Mittelpunkt,
sondern ein ganz konkretes exegetisches Problem: die Auslegung
von Röm. 9,10-13
„
[10] So war es aber nicht nur bei ihr [Sara], sondern auch bei
Rebecca: Sie hatte von einem einzigen Mann empfangen, von unserem
Vater Isaak, [11] und ihre Kinder waren noch nicht geboren und
hatten weder Gutes noch Böses getan; damit aber Gottes freie
Wahl und Vorherbestimmung gültig bleibe, [12] nicht abhängig
von Werken, sondern von ihm, der beruft, wurde ihr gesagt: Der Ältere
muß dem Jüngern dienen; [13] denn es steht in der Schrift:
Jakob habe ich geliebt, Esau aber gehaßt.“
1. Schritt der Überlegung: gott weiß, wie ein Menshc
sich entscheiden wird
Die entscheidende Frage in Bezug auf Röm 9,10-13 war für
Augustinus, wie man erklären könne, dass Gott von zwei
Ungeborenen den einen liebe, den anderen aber hasse, ohne Gott
vorwerfen zu müssen, er sei ungerecht, was in Augustins Augen
selbstverständlich absurd wäre. In seiner Schrift „Expositio
quarundam propositionum ex epistola ad Romanos“ (394) löst
der Kirchenvater das Problem dadurch, dass er als Grund für
die Erwählung des Jakob und die Verwerfung des Esau Gottes
Vorherwissen, wie beide einmal beschaffen sein werden, angibt.
Fest steht für den Kirchenvater, dass es ein Unterscheidungskriterium
zwischen beiden geben müsse, sonst könne es keine gerechtfertigte
Erwählung bzw. Verwerfung geben. Fragt man nun, was konkret
Gott erwähle, so lautet die Antwort, nicht bestimmte Werke
(vgl. Röm. 9,12), sondern den vorausgewussten Glauben, denn
dieser sei das Verdienst des Menschen. Gott wusste also voraus,
dass Jakob glauben würde, deshalb erwählte und liebte
Gott ihn, genauso, wie er vorauswusste, dass Esau nicht glauben
würde, weshalb er diesen verwarf und hasste. Es ist somit
letztlich der Mensch selbst, der über sein Heil oder Unheil
entscheidet, denn er ist frei zu Glauben oder nicht zu glauben.
Es gibt keine Verdienste des Menschen
Circa zwei Jahre später in seiner Schrift „Ad Simplicianum“ (396)
beschäftigt sich Augustinus erneut mit Röm 9,10-13 und
kommt dabei zu dem Ergebnis, dass auch der Glaube des Menschen
nicht als dessen Verdienst betrachtet werden dürfe, da der
Mensch alles der zuvorkommenden Gnade Gottes verdanke. Wenn aber
der Mensch somit überhaupt keine Verdienstmöglichkeit
mehr besitzt und deshalb alle Menschen gleich sind, dann stellt
sich erneut die Frage nach dem Grund der Erwählung Jakobs.
Diese lässt sich noch relativ leicht als reines und absolut
freies Gnadengeschenk Gottes erklären, allem Tun und Wollen
des Menschen zuvorkommend, wodurch Augustinus die Souveränität
und Größe Gottes gebührend gewürdigt sieht.
Schwieriger verhält es sich jedoch bei Esau. Wie lässt
sich dessen Verwerfung einsichtig machen, ohne Gott den Vorwurf
der Ungerechtigkeit aussetzten zu müssen? Naheliegend wäre
nun der Erklärungsversuch, Esau habe das freie Gnadenangebot
Gottes abgelehnt und deshalb seine Verwerfung verdient. Augustinus
erkennt aber, dass eine solche Argumentation nicht greift, da der
Text explizit von Ungeborenen spricht, die weder etwas wollen,
noch etwas nicht wollen konnten, als der eine bereits erwählt,
der andere schon verworfen war. Der Kirchenvater sah sich somit
dem Dilemma ausgesetzt, einerseits einen (gerechten) Grund für
die Verwerfung des ungeborenen Esau finden zu müssen, andererseits
aber bereits erklärt zu haben, dass die Gnadenwahl Gottes
völlig frei und unabhängig von allem Tun und Wollen des
Menschen erfolge.
Um dieses Dilemma lösen zu können entwickelt er sukzessive
die Lehre von der Erbsünde, die besagt, dass die ganze Menschheit
eine „einzige Sündenmasse“ (massa peccati) darstelle.
Begründet sieht Augustinus dies in Röm 5,12 („in
quo omnes peccaverunt“), was er fälschlich mit „in
dem (= in Adam) alle sündigten“ übersetzt, anstatt
korrekt mit „weil alle sündigten“, wie aus der
griechischen Übersetzung des Alten Testaments, der Septuaginta,
hervorgeht. Alle Menschen haben „in Adam“, dem Stammvater
der ganzen Menschheit gesündigt und verdienen damit als gerechte
Strafe die ewige Verdammnis. Es steht dabei Gott selbstverständlich
frei, diese Strafe den einen nachzulassen, sie aber von den anderen
einzufordern. Das eine ist Ausdruck seiner Barmherzigkeit, das
andere ist Ausdruck seiner Gerechtigkeit. Stellt man nun die Frage,
warum Gott aus der großen Sündenmasse der Menschheit
nur einige wenige zum Heil erwählt und vorherbestimmt, während
er dem größten Teil seine rechtfertigende Gnade verweigert – wovon
der Kirchenvater überzeugt ist – dann könne nach
Augustinus nur geantwortet werden, dass der Mensch dies nicht einsehen
könne, sondern darauf vertrauen müsse, dass dies einer
nur Gott einsichtigen Gerechtigkeit entspreche.
„
Es bilden also alle Menschen – zumal da nach dem Wort des
Apostels ‚in Adam alle sterben’ (1Kor 15,22), von dem
sich für das gesamte Menschengeschlecht der Ursprung der Beleidigung
Gottes herleitet – eine einzige Sündenmasse, die der
höchsten, göttlichen Gerechtigkeit Strafe schuldet. Wenn
sie eingetrieben oder nachgelassen wird, so bedeutet beides kein
Unrecht.“
[Augustinus, Simpl. 1,2,16; Aurelius Augustinus. Der Lehrer der
Gnade. Gesamtausgabe seiner antipelagianischen Schriften. Prolegomena
3 (Lateinisch- Deutsch). Eingel., übertr. und erl. von Thomas
Gerhard Ring (=ALG 3), Würzburg 1991]
„
Ist Gott nicht ungerecht, wenn er trotz seiner Allmacht nur einige
erwählt? Ausgehend von dem unerschütterlichen Axiom,
daß es in Gott keinerlei Ungerechtigkeit gibt, kann Augustinus
eine Lösung nur darin finden, daß er den Menschen völlig
rechtlos macht. Das Instrument zur Entmündigung des Menschen
ist ein – von ihm neu geschaffenes – biologisches Verständnis
der Erbsünde und eine krasse Schlußfolgerung daraus:
Die Menschen sind ein Masse der Sünde, die rechtens einzig
und allein Verdammung verdient.“
[Georg Kraus, Gnadenlehre – Das Heil als Gnade, in: Wolfgang
Beinert (Hg.), Glaubenszugänge. Lehrbuch der katholischen
Dogmatik (Bd. 3), Paderborn 1995, 157-305]
Zitate
„
Der tragende Gedankengang, den Augustinus in „Ad Simplicianum“ ausführt,
ist daher der: Wenn alles Positive, Berufung und Erwählung,
von Gott abhängen, und wenn zudem nicht alle erwählt
werden, so muß der Grund hierfür in der Menschheit selber
liegen, denn sonst müßte gegen Gott der Vorwurf der
Ungerechtigkeit erhoben werden. So wenig aber ein Gläubiger
ungerecht ist, wenn er dem einen Schuldner seine Schuld erläßt
aus Gnade, dem anderen aber nicht, so wenig kann Gott ein Vorwurf
daraus gemacht werden, daß er nicht alle rechtfertigt und
nicht allen das Heil gibt. […] Wenn Gott den einen erwählen,
den anderen aber verwerfen wollte, er aber dabei nicht auf Verdienstunterschiede
sehen konnte, weil sie ja letztlich von Gott kommen, dann blieb
offensichtlich nur die Möglichkeit der Annahme, daß alle
Menschen von Anfang an, und das heißt: durch Adams Sünde
der Verwerfung schuldig sind – so daß Gott nun dadurch
seine Gnade zeigen könne, daß er aus dieser „massa“ einige
zum Heile erwählte, andere nicht“.
[Walter Simonis, Heilsnotwendigkeit der Kirche und Erbsünde
bei Augustinus, in: Carl Andresen (Hg.), Zum Augustin-Gespräch
der Gegenwart (WdF 327), Darmstadt 1981, 301-328]
Robert Walz
© www.kath.de
|
 |