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Ein Bischof nur der Weihe, nicht dem Amt nach. Also kein Diözesanbischof als Vorsteher des
Bistums, sondern mit anderen bischöflichen Funktionen betraut, z.B. als Weihbischof, (Auxiliar-, d.h. Hilfsbischof) oder als ranghoher
Prälat der römischen Kurie, z.B. der päpstliche Privatsekretär und der Zeremonienmeister.
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