| „Sede vacante“ – Der Stuhl steht leer. Der Thron des Apostelfürsten Petrus ist verwaist.
Es folgt eine neuntägige Trauerzeit bis zum Beginn der Wahl eines Nachfolgers. In der Apostolischen Konstitution „Universi Dominici
Gregis – Der gesamten Herde des Herrn –
Über die Vakanz des Apostolischen Stuhls und die Wahl des Papstes von Rom“ v. 22.2.96
ist in 92 Normen festgelegt, wie nach dem Tod des Papstes zu verfahren ist.
Während der Sedisvakanz liegt die Leitung der Kirche in den Händen des Kardinalskol-legiums, aber nur im Rahmen
der allgemeinen Aufgaben und Entscheidungen, die keinen Aufschub dulden. Das Kollegium hat keine Jurisdiktion. Seine Hauptaufgabe
ist die Vorbereitung der Wahl eines Nachfolgers auf dem Stuhl Petri. Sie müssen strikte Geheimhaltung schwören.
Die von den Päpsten erlassenen Gesetze dürfen während der Vakanz in keiner Weise korrigiert und abgeändert werden.
Es gibt zwei Arten von Kardinalskongregationen : Eine Generalkon-gregation als Vollversammlung des gesamten Kollegiums und eine Sonder-kongregation
für die ordentlichen Angelegenheiten der Kirche. Die Sonderkongregation wird vom Kardinal-Camerlengo geleitet. Ihm helfen drei Kardinal-Assistenten
(je ein Kardinal-diakon, Kardinalpriester und Kardinalbischof aus den drei Ordnungsstufen), die nach jeweils drei Tagen ausgewechselt
werden. |