| Zentrale Leitung der römisch-katholischen Kirche: Das Instrument, durch das der Papst die
Angelegenheiten der Gesamtkirche behandelt. Sie arbeitet in seinem Namen und in der Autorität des Papstes, nicht kraft eigener, neben
dem Papst stehender Kompetenz,
Röm. K. bezeichnet sowohl den Papst als auch die Diensstellen: Sie umfasst das Staatssekre-tariat, (früher Päpstliches
Sekretariat) die Kongregationen („Ministerien“) und Päpstlichen Räte (Kollegialbehörden – von einem Kollegium von Kardinälen und
Bischöfen aus der Kurie und aus den Ortskirchen beraten und beaufsichtigt, mit einem Kardinal als Präfekten oder Präsidenten an der
Spitze der Executive); hinzu kommen Kommissionen, Tribunale, Ämter und Institute.
Staatssekretariat: Ranghöchste Behörde, sozusagen die Schaltzentrale, ist das Staatssekretariat (etwa vergleich-bar
dem Kanzleramt und dem Büro des Ministerpräsidenten), mit dem Kardinalstaatssekretär an der Spitze. Die 1. Sektion (für die allgemeinen
Angelegenheiten) ist in erster Linie für die innerkirchlichen Aufgaben zuständig, (sozusagen das „Innenministerium“) die 2. Sektion
für die Beziehungen mit den Staaten („Aussenministerium“)
Die Erste Sektion für allgemeine Angelegenheiten hat mit der Kurienreform „Pastor Bonus“ unter Johannes Paul II
die Aufgaben der Päpstlichen Kanzlei übernommen, dem ältesten Dikasterium (Behörde) der römischen Kurie. (ab 4. Jh. für Beurkundungen
und Archiv) Die älteste Kongregation ist die Heilige Kongregation der Universalen Inquisition, 1542 von Paul III errichtet zur Verteidigung
des Glaubens gegen Häresien. (berüchtigt wegen seiner Verhöre, die Folter und Autodafé – Scheiterhaufen – einschloss (vgl. auch staatliche
spanische Inquistion und örtliche Inquistionsgerichte). Heute: Heilige Kongregation für die Glaubenslehre (Präfekt: Kardinal Joseph
Ratzinger
Bereits seit dem 4. Jh. sind Ansätze einer Kurie überliefert, administrative Tätigkeiten, wobei der Papst vom Presbyterium
(Versammlung aller römischen Priester) und den Synoden unterstützt wurde. Sie wurden zwischen dem 11. und 16. Jh. durch Konsistorien
(bis zu dreimal wöchentlich tagende Vollversammlungen der in Rom anwesenden Kardinäle unter Vorsitz des Papstes) abgelöst. Papst
Sixtux V. schuf mit der Konstitution “Immensae Aeterni Dei” vom 21.1. 1588 die römische Kurie als eine Zusammenfassung ständiger
Behörden.
Die drei wichtigsten Kardinäle, die dem Papst bei der Leitung der Kirche „operativ“ zur Seite stehen sind der
Kardinalstaatssekretär (der Italiener Angelo Sodano, Jg. 27, seit 1991 im Amt), der Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre
(der Deutsche Joseph Ratzinger, Jg. 27, seit 1981 im Amt) und der der Präfekt der Kongregation für die Bischöfe (der Italiener Giovanni
Battista Ré, Jg. 34, seit 2000 im Amt). |