| Lat. „Der Vorgezogene“ Bezeichnung für Inhaber ordentlicher Leitungsvollmacht wie Bischöfe
und Äbte, als Ehrentitel für Inhaber kirchliche Ämter in bischöflichen Ordinariaten und der römischen Kurie, sowie in Würdigung besonderer
Verdienste. (Ehrenprälat seiner Heiligkeit, Anrede: Monsignore, bischofsähnliche Kleidung).
Geistlicher Würdenträger in der Hierarchie der röm.-kath. Kirche. Zunächst Orts-Bischöfe und Inhaber kurialer Ämter,
die oberhirtliche Leitungsaufgaben haben. Daneben als Ehrentitel. (1.Kaplan seiner Heiligkeit bzw. Päpstlicher Ehrenkaplan – Anrede:
Monsignore.
2.Päpstlicher Ehrenprälat (früher: Hausprälat), 3. Apostolischer Protonotar. (ursprünglich die sieben Notare der
römischen Kurie)
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