| Beim Tod des Papstes informiert der Präfekt des päpstlichen Hauses den Camerlengo (Kardinalkämmerer) über
das Ableben des Papstes. Der Kämmerer muss den Tod bestätigen. Eine Autopsie findet nicht statt.
Mit Tod oder Rücktritt eines Papstes fällt die Leitung der Kirche in die Hände des Kardinalskollegiums, festgelegt
1996 durch Papst Johannes Paul II in einem Regelwerk, der Konstitution „Universi Dominici Gregis“. Es kann aber weder
die Regeln der Papstwahl ändern noch Kardinäle ernennen und Entscheidungen treffen, die den künftigen Papst festlegen.
Bis zum Beginn des Konklaves findet täglich eine Generalkongregation statt, geleitet vom Kardinaldekan. Das Kollegium setzt
Datum und Zeitpunkt des Konklaves fest.
Der Kardinal-Kämmerer (Camerlengo – Schatzmeister) stellt, sobald er die Nachricht erhalten hat - den Tod des Papstes
offiziell fest. Anwesend sind der päpstliche Zeremonienmeister, die Prälaten, der Sekretär und der Kanzler der Apostolischen
Kammer. (ein Arzt ist für dieses Ritual nicht vorgeschrieben; er wird aber aus medizinischer Sicht den Tod feststellen). Der
Camerlengo stellt sodann eine amtliche Sterbeurkunde aus. (Todesursache muss nicht genannt, eine Autopsie nicht angeordnet werden).
Das früher benutzte elfenbeinerne oder silberne Hämmerchen, mit der Camerlengo dem Verstorbenen dreimal an die Stirn
klopte, während er ihn auf lateinisch fragte, ob er schlafe, wird nicht mehr verwendet. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung
des Todes liegt in der Hand des Camerlengo.
Die Arbeitszimmer und die Privatgemächer des Papstes wird der Kardinalkämmerer versiegeln. Die Sekretäre, der Diener,
die Ordensschwestern des päpstlichen Haushaltes bleiben nur noch bis zur Bestattung in der weitläufigen Wohnung im obersten
Stock des Apostolischen Palastes, dann wird auch sie verschlossen.
Die Bestimmungen über die Sedisvakanz werden bei der ersten Zusammenkunft der Kardinäle nach dem Tod des Papstes verlesen.
Sie müssen schwören, ihm zu folgen und Stillschweigen zu bewahren.
Sollte in dieser Zeit ein Konzil oder eine Synode stattfinden, wird diese vertagt. Über die Fortsetzung entscheidet der neue
Papst.
Kurienkardinäle und der Staatssekretär verlieren ihr Amt, Ausnahme: der Camerlengo, der Großpönitentiar (zuständig
für dem Hl. Stuhl vorbehaltene Beichtangelegenheiten) und der Vikar der Diözese Rom als Vertreter des Bischofs von Rom.
Der Camerlengo vernichtet den Fischerring und das Bleisiegel des Papstes, mit dem Apostolische Schreiben verplombt wurden.
Der Camerlengo und drei Kardinal-Assistenten, durch Los aus dem Kreis der Kardinäle unter Achtzig ausgewählt und alle
drei Tage wechselnd , übernimmt die Verantwortung für die zeitlichen Güter und Rechte des Heiligen Stuhls. Er versiegelt
die päpstlichen Gemächer, führt letzte Anordnungen des Verstorbenen aus und bereitet die Beisetzung sowie das Konklave
vor.
Der Camerlengo informiert
- den Kardinaldekan, der seinerseits die Pflicht hat alle Kardinäle zu informieren und er lädt sie gleichzeitig zu den
Generalkongregationen ein; ferner informeirt der Dekan alle Botschafter, die beim Apostolischen Stuhl akkreditiert sind und die
Staatsoberhäupter.
- den Kardinal-Vikar von Rom – den Stellvertreter des Papstes für die Diözese Rom, der seinerseits die Bevölkerung
der Stadt informiert
- den Kardinal-Erzpriester von St. Peter
- der Camerlengo muss ferner vom Apostolischen Palast und wenn nötig durch einen Delegaten vom Lateranplast und von der Sommerresidenz
Castelgandolfo rechtlich Besitz ergreifen. Er wird damit rechtlich dort Hausherr.
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