| Die ersten Päpste seit Petrus haben ihre Nachfolger selbst bestimmt, später wählten
Klerus und Volk von Rom.
In den frühen Anfängen war das „Volk von Rom“ an der Wahl ihres Bischofs mitbeteiligt. Für sie war
er ja der Ortsbischof und nicht das Oberhaupt einer Weltkirche, in einer Begrifflichkeit, die den Römern noch nicht präsent
war.Wahrscheinlich äusserten die Gläubigen ihre Wünsche und Vorschläge, der Klerus prüfte die Kandidaten,
und die Bischöfe wählten den vorgeschlagenen Kandidaten, vor allem weihten sie ihn.
Ab dem 10. Jahrhundert betrachteten die römischen Adelsclans den Vatikan offenbar als ihren Privatbesitz. Sergius III. (904-911),
unter der Protektion von Theophilakt und Liebhaber von dessen Frau Marioza, setzte sich gegen zwei Konkurrenten durch. Sein Sohn
aus der Verbindung mit Marioza übernahm nach fünf Zwischenpäpsten von kurzer Lebensdauer (wobei Gift eine Rolle
gespielt haben dürfte) das Petri-Amt. (Giovanni XI.)
1046 setzte König Heinrich III. dem Treiben ein Ende, in dem er einen Bischof seines Vertrauens mit nach Rom nahm und ihn
zu Papst Clemens II. machte. Diesem folgen vier weitere Deutsche, alle nicht alt werdend.
1059 stellt Bischofssynode/Konzil im Lateran ein erstes Papstwahl-Dekret auf, um Zeit der Unregelmässigkeiten und Korruption
zu beenden. (vgl. Deutsche Päpste) Nicht mehr das Volk von Rom wählt in Zukunft den Papst. Der römische Klerus fasst
den Mut, den Papst nur noch von den Kardinälen wählen zu lassen, undzwar zunächst von den Kardinalbischöfen
nach Befragung der anderen Kardinäle, ohne Einflussnahme von aussen. Erstmals treten die Kardinäle in Aktion.
Die Kardinal-Bischöfe wählen den Papst, diese lassen dann zunächst die Kardinalpriester und dann den Klerus und
das Volk von Rom zustimmen lassen. (vgl. Kardinäle, Papstwahl.) Das Dekret folgt den Reformern der Benediktiner-Abtei von
Cluny in Burgund. Mönch Hildebrand von Canossa, später der umstrittene, heiliggesprochene Papst Gregor VII (1073-1085)
der eifrigste Verfechter. Um 1100 kommen die Kardinalpriester und Kardinaldiakone als direkte Wähler hinzu.
Alexander III, selbst von vier Gegenpäpsten drangsaliert, legte 1179 auf dem dritten Laterankonzil die Zweidrittelmehrheit
als verpflichtend fest. Die Wahl sollte eine breite Basis haben und der Gefahr von Schismen vorbeugen (wie sie befürchtet
wird, wenn, wie nach der neuen Konklaveordnung, nach erfolglosen Wahlgängen die absolute, ggfs. hauchdünne Mehrheit genügt
auf die geschickte „Papstmacher“ hinarbeiten können, sodass sich eine starke Minderheit überrollt sieht.)
Im 13. Jh. wird zur Beschleunigung des Verfahrens und um es von äusseren Einflüssen abzuschirmen das Konklave (lat.
mit Schlüssel) eingeführt. Aber im 15. und 16. Jh. wird die Wahl immer wieder zu einem Spiel der politischen und dynastischen
Interessen.
Kronkardinäle weltlicher Herrscher, Wahlversprechen (Kapitulationen) von Kandidaten, Vetterwirtschaft (Nepotismus).
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