| Das Kollegium der Wähler ist einzig aus den Kardinälen zusammengesetzt
Römischer Papst: Identisch mit der Person des Bischofs der Kirche, die in Rom ist und daher in enger Beziehung mit
dem Klerus dieser Stadt, repräsentiert durch die Kardinäle der Presbyterial- und Diakonatstitel von Rom, mit den Kardinalbischöfen
der suburbikarischen Sitze.
Pontifex der universalen Kirche: Bestellt, sichtbar den unsichtbaren Hirten zu vertreten. Die Universalität der Kirche
nimmt durch die Zusammensetzung des Kardinalskollegiums Gestalt an, das aus Purpurträgern aller Kontinente besteht.
Höchstzahl von 120 wahlberechtigten Kardinälen
Alle, die am Tag des Beginns der Vakanz das 80. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nicht an der Wahl teilnehmen.
(Wohl aber an deren Vorbereitung)
Unterbringung in geeigneten Räumen. (Domus Sanctae Marthae). Zuweisung der Zimmer durch Los.
Kleidung während der Sedisvakanz: schwarzer filettierter Talar, rote Schärpe, Kalotte (Pileolus) Pektorale,
Ring.
Wahl in der Sixtinischen Kapelle (in Anbetracht des heiligen Charakters der Handlung)
Pflicht zur stengsten Geheimhaltung bezüglich all dessen, was direkt oder indirekt die Wahlvorgänge anbelangt
Geheime Wahl
Während der Vakanz hat das Kardinalskollegium keinerlei Vollmacht oder Jurisdiktion in Fragen, die dem Papst zustehen
Die von Päpsten erlassenen Gesetze dürfen in keiner Weise korrigiert oder abgeändert werden
Zwei Arten von Kongregationen zur Vorbereitung der Wahl:
a)Generalkongregation
(gesamtes Kollegium bis zum Beginn der Wahl, für alle Kardinäle, die nicht recht-mässig verhindert sind);
b)Sonderkongregation
(Kardinal-Camerlengo, sowie durch Los bestimmter jeweiliger Vertreter der drei Ordnungen Kardinalbischöfe, Kardinal-priester und Kardinaldiakon,
Assistenten genannt. Alle drei Tage ausgewechselt. Wichtige Abstimmungen nur geheim.
Alle anwesenden Kardinäle legen Eid ab: Wir Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldiakone der Heiligen Römischen
Kirche versprechen, verpflichten uns und schwören, dass wir alle zusammen und jeder einzelne von uns genau und gewissenhaft
alle Normen beachten werden, die in dieser Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis Papst Johannes Pauls II. enthalten
sind, und alles streng geheim halten werden, was sich in irgendeiner Weise auf die Wahl des Papstes bezieht oder was von Natur
aus während der Vakanz des Apostolischen Stuhls die Geheimhaltung erfordert.
Tag, Stunde und Art und Weise, wie der Leichnam des verstorbenen Papstes in die
Vatikanische Basilika überführt wird, bestimmten die Kardinäle
Zwei Kleriker halten vor den Kardinälen Betrachtungen über die aktuellen Probleme
der Kirche und die „erleuchtete Wahl des neuen Papstes.“ Fischerring und Bleisiegel sollen vernichtet werden-
Mit dem Tod des Papstes treten alle Leiter der Dikasterien (Behörden der römischen Kurie) von ihren Ämtern zurück.
Ausnahme: der Camerlengo und der Großpönitentiar. Während der Vakanz behalten der Substitut („Innenminister“)
wie auch der Sekretär für die Beziehungen zu den Staaten („Aussenminister“) und die Sekretäre der vatikanischen
Behörden ihre Funktionen und sind dem Kardinalskollegium verantwortlich.
Der Camerlengo stellt im Beisein des Päpstlichen Zeremonienmeisters, der Prälaten, des Sekretärs und des Kanzlers
der Apostolischen Kammer, der die amtliche Todesurkunde ausstellt, den Tod des Papstes offiziell fest. Amtszimmer und Privatgemächer
des Papstes werden durch den Camerlengo versiegelt. Er informiert den Kardinalvikar von Rom, der die Bevölkerung unterrichtet.
Der Camerlengo oder der Präfekt des Päpstlichen Hauses informiert den Dekan des Kardinalkollegiums, dieser alle Kardinäle
sowie das beim Heiligen Stuhl akkreditierte Diplomatische Corps und die Staatsoberhäupter der betreffenden Nationen.
Die Trauerfeierlichkeiten finden nach dem Ableben des Papstes an neun
aufeinanderfolgenden Tagen statt.
Den Papst auf dem Krankenbett oder nach seinem Ableben zu fotografieren oder seine Worte für eine spätere Wiedergabe
aufzunehmen ist niemandem erlaubt. Ausnahmen erteilt der Camerlengo, aber erst, wenn der tote Papst mit seinen Pontifikalgewändern
bekleidet ist. Ein Testamentsvollstrecker, sofern vom Papst ernannt, kann anordnen und ausführen, was den Privatbesitz und
die Schriften des Papstes betrifft.
Zur Wahl: die anwesenden wahlberechtigten Kardinäle müssen nach Eintritt der Vakanz fünfzehn volle Tage auf die
abwesenden warten. Höchstens zwanzig Tage nach Beginn der Sedivakanz sind alle anwesenden wahlberechtigen Kardinäle gehalten,
sich zur Wahl zu begeben
Alle wahlberechtigten Kardinäle müssen zu diesem Zeitpunkt ihre Unterkunft im sogenannten Domus Sanctae Marthae (renoviertes
Gästehaus innerhalb der Vatikanstadt) bezogen haben.
Alle Räumlichkeiten (Domus Sanctae Marthae, Sixtinische Kapelle, Räume für liturgische Feiern) für nichtautorisierte
Personen geschlossen. Ebenfalls ist das gesamte Gebiet der Vatikanstadt abzusichern. Die wahlberechtigten Kardinäle dürfen
auf ihrem Weg vom Domus Sanctae Marthae zum Apostolischen Palast (in derem Gebäudekomplex sich die Sixtinische Kapelle befindet)
von niemandem erreicht werden.
Briefliche und telefonische Korrespondenz ist den Kardinälen mit fremden Personen ebenso untersagt, wie jegliche „Kommunikation
durch andere Mittel“. Niemand sonst darf mit den wahlberechtigten Kardinälen ins Gespräch kommen. Sonderregelungen
für zugelassene Assistenten für die wahlberechtigten Kardinäle, z.B. Ordenspriester, die in verschiedenen Sprachen
die Beichte hören können sowie zwei Ärzte für eventuelle Notfälle – „ferner Personen für
den Tischdienst und für die Sauberhaltung“.
Eid vor Beginn der Wahlhandlung: Absolute Geheimhaltung, „und zwar auf ewig“, sofern nicht ausdrückliche Genehmigung
durch neuen Papst oder dessen Nachfolger.
Keinerlei Aufnahmegeräte zur Registrierung von Stimmen oder Bildern während der Zeit der Wahl oder innerhalb des Bereichs
der Vatikanstadt. Übertretungen werden durch geistliche und kanonische Strafen geahndet, die der zukunftige Papst anzuwenden
gedenkt.
Der erste Wahltag beginnt mit der Eucharistiefeier „Pro eligendo Papa“ (Gebetsanliegen „Für die Wahl des
Papstes) in der Capella Paolina des Apostolischen Palastes. Anschliessend Prozession der wahlberechtigten Kardinäle in Chorkleidung
unter dem Gesang „Veni creator“ („Komm Schöpfer Geist...“) den Beistand des Heiligen Geistes erflehend
in die Sixtinische Kapelle.
Johannes Paul II hat verfügt und bestimmt dass alle Handlungen der Papstwahl in der Sixtinischen Kapelle im Apostolischen
Palast stattfinden. Sie bleibt „ein absolut und abgeschlossener Ort bis zur erfolgten Wahl, so dass die strengste Geheimhaltung über
all das, was dort direkt oder indirekt, in welchen Bezug zur Papstwahl auch immer , geschieht und gesagt wird, sichergestellt ist.“
Mit Hilfe zuverlässiger und technisch kompetenter Personen sind genaue und strenge Kontrollen vorzunehmen, damit in jenen
Räumen nicht auf heimtückische Weise audiovisuelle Hilfsmittel zur Wiedergabe und Übertragung nach aussen installiert
werden.
Solange die Wahlhandlungen, sind die Kardinäle angehalten, sich schriftlicher Korrespondenz und Gesprächen, auch per
Telefon oder Funk, mit Personen, die nicht rechtens zu den reservierten Gebäuden zugelassen sind, zu enthalten. (Ausnahme:
schwerwiegende und dringliche, von der Sonderkongregation zu genehmigende Gründe). Keine Zeitungen, Zeitschriften, Radio-
und Fernsehsendungen. Geheimhaltung auch über die Wahl hinaus.
Nach der Eidesleistung des letzten wahlberechtigten Kardinals gebietet der Päpstliche Zeremonienmeister das „extra
omnes“ (alle hinaus, die n icht zum Konklave gehören).
Eidesformel, vorgetragen vom Kardinaldekan oder ranghöchsten und ältesten Kardinal. Die Eidesformel verpflichtet zur
gewissenhaften Beachtung aller Vorschriften und Verpflichtung, „dass jeder von uns, wenn er durch Gottes Fügung zum
Papst gewählt wird, sich bemühen wird, das munus petrinum des Hirten der Universalkirche in Treue auszuüben...“.
Darauf leisten die einzelnen wahlberechtigten Kardinäle nach ihrer Rangordnung mit der folgenden Formel den Eid: „Und
ich, N. Kardinal N., verspreche, verpflichte mich uns schwöre es, so wahr mir Gott helfe und diese heiligen Evangelien, die
ich mit meiner Hand berühre.“
Jedem, auch wenn er die Kardinalswürde besitzt, ist verboten, zu Lebezeiten des Papstes und ohne Beratung mit ihm, über
die Wahl seines Nachfolgers zu verhandeln oder Wahlversprechen zu machen oder diesbezüglich in heimlichen Privatzusammenkünften
Beschlüsse zu fassen. Ebenso keine Wahlkapitulationen, d.h. gemeinsame Abmachungen mit dem Versprechen, sie für den Fall
einzulösen, dass einer von ihnen zum Pontifikat erhoben würde. Weder sich von Sympathie oder Abneigung leiten, durch
Begünstigung oder von persönlichen Beziehungen beeinflussen zu lassen, auch nicht durch Einwirkung angesehener Persönlichkeiten
oder Druck ausübender Gruppen, dem Einfluss der sozialen Kommunikationsmittel (z.B. Massenmedien), von Gewalt, Furcht oder
vom Verlangen nach Popularität.
Der Stimmzettel: rechteckig. In der oberen Ecke, möglichst im Vordruck, die Worte die Worte: Eligo in Summum Pontificem (Ich
wähle zum Papst). Untere Hälfte bleibt frei für den Namen des Gewählten.
Der Zettel muss doppelt gefaltet werden können. Er wird geheim ausgefüllt, mit möglichst verstellter aber deutlicher
Schrift. Bei mehreren Namen ist der Stimmzettel ungültig.
Während des Wahlvorgangs dürfen nur die wahlberechtigten Kardinäle anwesend sein. Alle anderen müssen die
Sixtina verlassen.
Einwerfen der Stimmzettel in die bereitgestellte Wahlurne. Mischen und Zählen. Öffentliche Auszählung. Jeder wahlberechtigte
Kardinal bringt den Stimmzettel, nachdem er ihn ausgefüllt und gefaltet hat, nach der Rangordnung und allen sichtbar mit erhobener
Hand zum Altar, an dem die Wahlhelfer stehen und auf dem sich eine mit einem Teller bedeckte Urne befindet,um die Zettel aufzunehmen.
Dort angekommen spricht er mit erhobener Stimme die Eidesformel: „Ich rufe Christus, der mein Richter sein wird, zum Zeugen
an, dass ich den gewählt habe,, von dem ich glaube, dass er nach Gottes Willen gewählt werden sollte.“
Danach legt er den Stimmzettel auf den Teller und gibt ihn damit
in die Urne. Hierauf macht er eine Verneigung zum Altar hin und
kehrt an seinen Platz zurück.
Die Wahlhelfer an einem Tisch vor dem Altar: Der erste nimmt den Stimmzettel, entfaltet ihn, stellt den Namen des Gewählten
fest, gibt ihn an den zweiten Wahlhelfer weiter, der seinerzeit den Namen des Gewählten einsieht und den Stimmzettel an den
dritten weiterreicht, der dann den Namen laut und verständlich vorliest, sodass alle anwesenden Wähler die hier getroffene
Entscheidung in eine dafür vorgesehene Liste eintragen können. Anschliessend Auswertung der Stimmen, Kontrolle, Verbrennen
der Stimmezettel.
Wenn die Abstimmung drei Tage hindurch ergebnislos verlaufen ist folgt eine eintägige Unterbrechung. Der Wahlmodus kann durch
absolute Mehrheit geändert werden, nach vorherriger Aussprache unter Leitung des Camerlengo. „Dennoch wird man nicht
davon abweichen können, dass zu einer gültigen Wahl entweder die absolute Mehrheit der Stimmen vorhanden sein oder dass
zwischen den beiden Namen, die beim unmittelbar vorhergegangenen Wahlgang den grössten Stimmenanteil erhalten haben, gewählt
wird, wobei dann auch in diesem zweiten Fall nur die absolute Mehrheit erforderlich ist.
Nach erfolgter Wahl fragt der Kardinaldekam oder der ranghöchste und älteste Kardinal den Gewählten. „Nimmst
Du Deine kanonische Wahl zum Papst an?“ Nach der entsprechenden Zustimmung fragt er ihn: „Wie willst Du Dich nennen?“.
Der Päpstliche Zermonienmeister und zwei Assistenten, die hinzugerufen werden protokollieren die Annahme der Wahl und den
von ihm angenommenen Namen.
Falls der Gewählte noch nicht Bischof ist, wird dies sofort nachgeholt. Die Weihe vollzieht der Dekan des Kardinalskollegiums.
Erst dann findet die öffentliche Bekanntgae seiner Wahl statt. (Falls der Gewählt nicht im Vatikan ist, treten besondere
Regelungen in kraft.)
Mit der Annahme ist der Gewählte unmittelbar Bischof der Kirche von Rom, wahrer Papst und Haupt des Bischofskollegiums; derselbe
erhält sogleicfh die volle und höchste Gewalt über die Universalkirche und kann sie unverzüglich ausüben.
Die Kardinäle erweisen dem Neugewählten ihre Huldigung und leisten ihm das Gehorsamsversprechen. Dann verkündt
der erste der Kardinaldiakone dem „wartenden Volk“ die Wahl und den Namen des neuen Papstes.
Der dienstälteste Kardinaldiakon (Kardinalprotodiakon) verkündet von der Benediktionsloggia (Mittelbalkon) der wartenden
Menge mit seit Jahrhunderten gleichen lateinischen Worten: „Nuntio vobis gaudium magnum, habemus papam, eminentissimum et
reverendissimum dominum .... (es folgt der latinisierte Vorname des Erwählten), sanctae Ecclesiae cardinalem (es folgt der
Familienname), qui nomen sibi imposuit (es folgt der neue, angenommene Name). „Ich verkünde euch eine grosse Freude:
Wir haben einen Papst, den hervorragenden und verehrungswürdigen Herrn ..., Kardinal der heiligen Kirche, .... der sich den
Namen .... zugelegt hat.
Der Brauch, sich einen neuen Namen zuzulegen, geht auf das 10. Jahrhundert zurück, als ein mit Taufnamen Petrus Gewählter
sich unwürdig fand, diesen Namen in der Nachfolge des Petrus weiter zu tragen und sich Johannes XIV. nannte.
Der neue Papst erteilt den Versammelten seinen Apostolischen Segen „urbi et orbi“ von der Benediktionsloggia (Mittelbalkon)
der Vatikanischen Basilika. .
Nach der feierlichen Zermonie des Beginns des Pontifikats und innerhalb einer angemessenen Zeit ergreift der Papst nach dem vorgeschriebenen
Ritus Besitz von der Patriarchal-Basilika am Lateran.
Karol Wojtyla ist nach inoffizieller Zählung (Papstliste) der 261. Papst.
Ist der neue Papst gewählt, verkünden die rund 1.300 Glocken (der Klöster und Kirchen) von Rom das Ereignis der
Stadt. Eröffnet von der grössten Glocke von St. Peter, „Il Campanone“ genannt. (9000 kg, Durchmesser von
2,30 Meter). Die älteste ist „Il Campanocino“, vor 262
Jahren (per 2002) gegossen.
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