| Der Kardinaldekan fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Bei Bejahung wird er gefragt, welchen Namen er annimmt. Der
Zeremonienmeister fertigt darauf ein Dokument. In diesem Moment wird die absolute Vollmacht des neuen Papstes wirksam. Er bedarf
keiner förmlichen Inthronisation oder Einsegnung. Als Bischof von Rom wird er allerdings in der Regel am darauffolgenden Sonntag
feierlich in sein Amt eingeführt im Rahmen eines feierlichen Pontifikalamtes in oder vor der vatikanischen Basilika.
Ist der Gewählte bereits Bischof, so besitzt er mit der Annahme der Wahl die Fülle der päpstlichen Vollmacht. Wird
ein Nicht-Bischof gewählt, muss er unverzüglich zum Bischof geweiht werden und erlangt erst mit dieser Weihe die päpstlichen
Vollmachten, d.h. das Papstamt ist verknüpft mit dem Amt des Bischofs von Rom (Petrinische Sukzession).
Die Wahlzettel werden jetzt weiss verbrannt („weisser Rauch“). Allerdings steht von den „Rauchsignalen“ nichts
mehr in der neuen Wahlordnung; sie gelten ohnehin als folkloristisches Element und es ist offen, ob man sie weiter verwendet. Die
Kardinäle erweisen dem Gewählten ihre Huldigung (Handkuss und Umarmung) und versprechen ihm Gehorsam. Der Camerlengo
steckt dem neuen Papst den Fischerring an. Es folgt ein Dankgebet. Der Kardinaldiakon geht zur Benediktionsloggia von St. Peter
und verkündet den Wartenden auf dem Petersplatz das Ergebnis „Habemus papam.. Wir haben einen Papst.“ (d.h. die
stattgefunde Wahl , den Namen des bisherigen Kardinals und den neuen des Papstes).
Der neue Papst hat inzwischen mit Hilfe des Zeremonienmeisters in einem Nebenraum die päpstlichen Gewänder angelegt,
die in drei Grössen bereitgelegt waren. Er begibt sich ebenfalls zur Benediktionsloggia und erteilt nach einer kurzen Ansprache
seinen ersten Segen „urbi et orbi“. (Sollte der Gewählte noch kein Bischof gewesen sein, müsste vor Bekanntgabe
erst die Bischofswahl erfolgt sein, dies würde der Kardinaldekan übernehmen.)
|