| Mit der Apostolischen Konstitution "Universi Dominici Gregis - (Hirte) der gesamten Herde des Herrn - Über die Vakanz
des Apostolischen Stuhls und die Wahl des Papstes von Rom" vom 22. Februa 1996 hat Papst Johannes Paul II. die Bestimmungen
für die Sedisvakanz und das Konklave neu geregelt. Um "endlose" Wahlverfahren in Zukunft auszuschließen hat Papst Benedikt XVI.
den 1996 von seinem Vorgänger Johannes Paul II. verfügten Wahlmodus (Konstitution "Universi dominici gregis") korrigiert.
In einem Motu Proprio vom 26. Juni 2007 sehen die Regeln eine Zwei-Drittelmehrheit zwingend vor. Bis dahin genügte nach 34 Wahlgängen
die absolute Mehrheit, mit oder ohne Stichwahl. Künftig sollen sich ggfs. die beiden Kandidaten, die bis dahin die höchsten
Stimm.-Anteile erhalten haben, einer Stichwahl stellen, wobei diese "Spitzenkandidaten" an dieser abschliessenden Wahl nicht
mehr teilnehmen dürfen.
Die wichtigsten Bestimmungen
Geschichte der Papstwahl
Zum Verfahren:
Tod des Papstes
Vor dem Konlave
Dauer der Konklave
Beisetzung / Memoria Verlauf der Papstwahl
Annahme der Wahl
Wahlberechtigte
Absprachen Geheimhaltung
weitere Vorschriften zur Papstwahl
Die Weissagungen des Malachias Papstwappen
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