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Spezifikum der katholischen Kirche. Aus den Worten Jesu, aus der Apostelgeschichte und aus der
Tradition leitet sie das mit besonderen Vollmachten ausgestattete Petrusamt ab. Das Erste Vatikanische Konzil (erneut bestätigt
vom Zweiten Vatikanischen Konzil) hat die unmittel-bare Jurisdiktion des Papstes (vgl. Jurisdiktionsprimat) in jedem Bistum anerkannt,
die er „jederzeit frei ausüben kann.“ Er kann damit als Repräsentant der Gesamtkirche jederzeit jede bischöfliche Vollmacht in
einem konkreten Fall an sich ziehen. (s.a. Robert Spaemann, FAZ v. 19.3.02)
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