| Lat. papa, griech. pappas = Vater, Anrede für die Patriarchen Byzanz, Alexandrien,
Antiochien und Jerusalem sowie für Bischöfe und Äbte. Seit Mitte des 5. Jh. gebräuchlicher Ehrentitel für den
Bischof von Rom als Oberhaupt der Kath. Kirche. Zum ersten Mal bezeichnet sich Bischof Siricius von Rom (384-399) amtlich als „papa“. Gregor
I. (590-604) legt den Titel gesetzlich fest, schliesslich alleim dem Bischof von Rom vorbehalten.
Gregor der Grosse bezeichnete sich als „servus servorum Dei“ – Knecht der Knechte Gottes. (vgl. 2 Petr 1,1 und
Röm 1,1). Vor Gregor hatte sich Leo I, der Grosse (440-461) sich den Titel „pontifex maximus“ beigelegt, als Ehrentitel. Mit dem
Titel wird die Verbindung zwischen Petrusamt und traditioneller römischer Weltherrschaft zum Ausdruck gebracht. Gleichwohl charakterisiert
die Selbstbezeichnung „Knecht der Knechte Gottes“ vorrangig das Amtsverständnis des Papstes, dem Selbstverständnis der Apostel.
Pontifex maximus war ursprünglich der Titel des für den römischen Staatskult zuständigen heidnischen Oberpriesters
und ab Augustus, der diese Funktion übernahm, auch für den römischen Kaiser. Gratian legte im Jahr 379 den Titel ab und damit auch
die Vorrecht der heidnischen Priester. Mit Konstantin übernehmen dessen christliche Nachfolger den Titel. Christliche Priester
werden jetzt den heidnischen gleichgestellt und können ihren sakralen Dienst öffentlich ausüben.
Papa pontifex. Die Bezeichnung Papst (ital. Papa, engl. Pope, franz. Pape, niederl. Paus – von altniederdeutsch
pawes )beginnt in Ägypten, in der koptischen Kirche.
In der koptischen Sprache „apa“, in Angleichung an das aramäisch/syrische „abba“ –Vater. Daraus wird „appa“ und
schliesslich mit griechischer Endung „appas“. Im Koptischen die Anrede für den Vater der Familie oder der Mönchsgemeinschaft, im
Christlichen der Vater im Himmel. In der Regel des heiligen Benedikt „Abt.“ Der Weiterentwicklung folgt „papa“ und wurde der amtliche
Titel des Bischofs von Alexandria, noch bevor dieser in Angleichung an Antiochien und Konstantinopel den Titel Patriarch annahm.
Deshalb führt der Koptische Patriarch bis heute den Titel „Papst von Alexandrien“.
Unter Liberius ist der Titel „Papst“ erstmals für den Bischof von Rom bezeugt. (Erbauer von Santa Maria Maggiore
Mitte des 4.Jhs.) Ähnlich wie der Bischof von Alexandrien übernahm er den Titel, weil zu dieser Zeit der Titel Patriarch für diese
beiden Bischofssitze noch nicht gebräuchlich war. Seit Leo I im 5. Jahrhundert bezeichneten die Ostkirchen den Bischof von Rom
mit diesem Titel. Gregor VII. legte ihn exklusiv für das Oberhaupt der ganzen lateinischen Kirche fest. (nachdem sich die Bischöfe
von Santiago de Compostela so nannten, unter Berufung auf Andreas und Jakobus, die noch vor Petrus die ersten Jünger des Herrn
waren).
Titel: Papst der Gesamtkirche, Bischof von Rom, Metropolit der römischen Kirchenprovinz, Primas von Italien, Patriarch
des Abendlandes, Souverän des Kirchenstaates. Titel: Papa, Vicarius Dei oder Vicarius Christi, Summus Pontifex, Pontifex Maximus,
(ursprünglich Titel aus dem vorchristlichen Kaiserkult), Sanctissimus Dominus, Sanctissimus Pater, Dominus Apostolicus, servus
servorum Dei (Diener, Knecht der Diener, Knechte Gottes, von Gregor I. eingeführt).
Anreden: sanctissimus oder beatissimus Pater,
Sanctitas, Beatitudo Vestra.(Deutsch: Heiliger Vater, Heiligkeit, Eure Heiligkeit). Die Anrede Heiliger Vater aus dem Italienischen „Santo Padre“ kam als protokollarische Anrede für den Papst als
Souverän des Kirchenstaates auf. (s.a. Santitá, Heiligkeit). Vater (engl. Father, Ital./Span. Padre, deutsch Pater ist im klerikalen
Sprachgebrauch der Vater. Im Deutsche gilt Pater nur für Ordenspriester, im engl., ital. und russischen für Ordens- und Weltpriester.
Der franz. Abbé kann Abt eines Klosters , aber auch jeder Priester oder Kleriker sein. Der russische Pope meint dasselbe, nicht
zu verwechseln mit dem engl. Pope ausschliesslich für den Papst.
Seine Bischofskirche ist die Laterankirche (San Giovanni in Laterano), nicht die Peterskirche.
Johannes Paul gilt nach inoffizieller Zählung als 264. Amtsinhaber. Als Nachfolger des Apostels Petrus und Leiter
der Gesamtkirche, Haupt des Bischofskollegiums, „Hirte der gesamten sichtbaren Kirche“, besitzt „oberste, volle, unmittelbare und
allgemeine ordentliche Gewalt, die er stets frei ausüben kann“ , kraft göttlichen Rechtes. Sie wird ihm also nicht von Gremien
der Kirche, weder den Gläubigen noch den Bischöfen, selbst nicht in deren Gesamtheit, übertragen. Er steht über dem Allgemeinen
Konzil; seine Entscheidungen bedürfen keiner Bestätigung und es gibt keine Berufung an eine andere Instanz.
Ranghöchster Bischof der Kirche ist der Papst als Bischof von Rom in der Nachfolge des Apostesl Petrus, dem Jesus
die Leitung der Kirche übergeben hat: „Du bist der Fels auf dem ich meine Kirche baue.“ Demnach ist das Papsttum göttlichen Ursprungs.
Nach geltendem Kirchenrecht hat der Papst „kraft seines Amtes die höchste, volle unmittelbare und universale ordentliche Gewalt
in der Kirche, die er immer frei ausüben kann. (can 331 CIC)
„Die Kirche ist auch heute, genau so wie an ihrem Beginn, an den Charakter und an das Schicksal eines Mannes gebunden – das
macht ihre Geschichte so faszinierend, so menschlich.“ (Jean Gitton: „Dialog mit Paul VI.“)
Nach der Verfassung der katholischen Kirche verfügt der Papst über den uneingeschränkten
Primat in allen Bereichen und vereint auf seine Person die drei klassischen Staatsgewalten der
Legislative (Recht aufzustellen), Justiz (Recht zu sprechen) und Exekutive (Recht durchzusetzen). Er ist oberste
und letzte Instanz für alle Fragen innerhalb der katholischen Kirche; eine Stellvertretung in diesem Sinne gibt es für ihn nicht.
Der Papst verkörpert in der Position eines absoluten Monarchen die drei Gewalten der Legislative, Exekutive und
der Rechtsprechung in seiner Person.
Manche Päpste betrachteten sich als solutus a lege über das Gesetz erhaben , wie Urban
VI. (vgl. Konklave-Geschichte)
Nichtrömische Kirchen haben die Bez. beibehalten, z.B. das Oberhaupt der (ägyptischen) Kopten. In der Geschichte
galt der Papst, konkurrierend mit weltlichen Herrschern, als Priesterkönig, Priesterkaiser (Caesaropapismus).
Leo XIII war „Il Papa re“ – der Papstkönig. Auch heute noch absoluter Monarch als Inhaber der geistlichen und
weltlichen Gewalt im Rahmen der römischen Universalkirche und des Vatikanstaates. Thron und Thronsitz („eminens“) sieben
Stufen erhöht. Bis zu Paul VI. äussere Zeichen die Tiara, die dreifache Krone (regnum – Königtum). Eigener Hofstaat (famiglia
pontificia – Päpstliche Familie. Mitglieder sind die geistlichen und weltlichen Würdenträger ).
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