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Bezeichnung für den päpstlichen Hofstaat, bestehend aus Geistlichen und Laien und der Päpstlichen Kapelle und Päpstlichen
Familie angehören, geleitet von der Präfektur des Päpstlichen Hauses. (Päpstliche Kapelle: sowohl Bez. für feierliche Gottesdienste,
die der Papst als „Haupt der katholischen Religion“ leitet als auch Bez. für Gruppe von Bischöfen, Priestern und Laien, welche
auf bes. Plätzen diesem Gottesdienst beiwohnt. Päpstliche Familie: u.a. der Substitut des Staatssekretariats = „Innenminister;
Sekretär für die Beziehungen zu den Staaten = „Aussenminister“; Almosenier, Theologe des Päpstl. Hauses, Päpstl. Zeremoniare,
Ehrenprälaten und Kapläne Seiner Heiligkeit, Prediger des Päpstlichen Hauses, Kommandant der Schweizergarde, Kammerherren, Angehörige
des Haushalts u.a.
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