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Verwaltungsbehörden der Kirche auf Diözesan-Ebene und der Weltkirche (römische Kurie Curia Romana.)
Die römische Kurie ist die zentrale Einrichtung zur Verwaltung der Gesamtkirche unter dem
Papst. Die Gesamtheit der kirchlichen Behörden und Gerichte, die im Namen des Papstes für die Leitung der katholischen Kirche tätig
sind.
Das Staatssekretariat, vom Kardinalstaatssekretär geleitet, hat einen gewissen Vorrang, zuständig für die inneren
wie äusseren Angelegenheiten der Kirche. Zur Römischen Kurie gehören die Kurienkongregationen, (zuständig für die ganze
Kirche, geleitet von einem Kardinalpräfekten, dem ein Beraterkreis aus Kardinälen und anderen wissenschaftlichen Experten zur Verfügung
steht, z.B. Kongregation für die Glaubenslehre,Kardinal Joseph Ratzinger), die obersten Gerichtshöfe (Apostolische Signatur z.B.
für Kirchenrecht) Rota Romana (z.B. Eheannullierungsverfahren) Pönitentiarie (Gewissensangelegenheiten), ferner Räte und Kommission
(z.B. Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen, Päpstliche Kommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum).
Die Anfänge reichen bis in das 4. Jh. zurück. Die ersten kurialen Beamten sind Notare für Julius I. (337-352).
Ab 5. Jh. Notare des Apostolischen Stuhls. Heute das kuriale Behördenzentrum mit Kongregationen (Vorläufer die Kardinalskonsistorien – Versammlungen
die in eigener Form weiterbestehen), Päpstlichen Räten und Päpstlichen Kommissionen sowie Ämtern.
Der Begriff taucht erstmals während des 11. Jahrhunderts auf; aber schon ab 773, über Entstehend des Kirchenstaates
benötigt der Papst administrative Hilfe. Schon ab 4. Jh. orientiert sich die päpstliche Organisation an den höfischen Gebräuchen,
für Korrespondenz und Notariats-Sachen Sekretäre und Urkundsbeamte einzuführen. Im 14. Jh. wird die Apostolische Kanzlei zur wichtigsten
Behörde, der Kanzler zum engsten Mitarbeiter des Papstes. Nach und nach werden der Kanzlei selbständige Fachbereiche (Dikasterien,
Kongregationen, „Ministerien“) hinzugefügt (z.B. für die Glaubenslehre, die Bischöfe, den Klerus, für die Mission, etc.)
Paul III. (1534-1549) errichtete 1542 als erste und damit älteste und ranghöchste Institution die Inquisition, als
Tribunal für Glaubensfragen (Ermittlung, peinliche Befragung – Folter - Freispruch oder Verurteilung und Exekution von Delinquenten).
Nachfolgebehörde: das Sanctum Officium, seit 1965 im Zuge der Kurienreform unter Papst Paul VI. „Kongregation für die Glaubenslehre“ (derzeitiger
Präfekt: Kurienkardinal Joseph Ratzinger).
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