| Lat. consistere = zusammenstehen. Versammlung des Kardinalskollegiums. Benannt nach dem Raum, in
dem sich die Kardinäle versammelten. Die Gesamtheit der Kardinäle, die in ordentlichen und ausserordentliche Konsistorien, vom
Papst einberufen und von ihm geleitet, mit ihm die die Angelegenheiten der Kirche beraten.
Offizielle Zusammenkünfte der Kardinäle mit dem Papst in Rom, unterschieden in „ordentliche“ Konsistorien des
kleineren Kreises der in Rom anwesenden Kardinäle, z.B. Beratung der Neugründung von Bistümern, Selig- und Heiligsprechungen.
„Ausserordentliche“ Konsistorien für alle Kardinäle der Weltkirche, z.B. bei Fragen der Weltkirche (z.B. Kurienreform).
Dazu werden alle Kardinäle zur Kardinalsvoll-versammlung eingeladen. Öffentliche Konsistorien finden anlässlicher feierlicher
Akte statt, wenn der Papst neuen Kardinälen das rote Birett (früher den „roten Hut“) überreicht.
Als engeren Beraterkreis hat Johannes Paul II das K. wiederaufleben lassen, einen Wunsch aus den Generalkongre-gationen
während der Sedisvakanz von 1978 aufgreifend. Das erste ausserordentliche Konsistorium rief er bereits im November 1979 ein, ein
Jahr nach seiner Wahl.
Am 21.5. 2001 hat Johannes Paul II. das sechste seiner Amtszeit im Vatikan eröffnet, an dem auch die im Februar
ernannten Kardinäle teilnahmen, unter ihnen die vier neuen deutschen Purpurträger und die bereits mit der Würde ausgezeichneten
fünf Deutschen. (die Erzbischöfe
Sterzinsky, Berlin - Meisner, Köln – Wetter, München – Degenhardt - Paderborn, Lehmann, der Bischof von Mainz
sowie die Kurienkardinäle Ratzinger, Meisner, Mayer sowie der Theologe Scheffczyk. Sie bilden nach Italien und den USA die drittgrösste
Gruppe.) Ein ausserordentliches Konsistorium (Kardinalsversammlung) wird nach dem Kirchenrecht einberufen, „wenn besondere Erfordernisse
der Kirche oder die Behandlung schwerwiegen-der Angelegenheiten dies ratsam erscheinen lassen.“ Die Beratungen enden ohne Beschluss-fassung,
die Ergebnisse kann der Papst in Massnahmen, Lehrschreiben oder anderen Gesten berücksichtigen.
Als weiteres Beratungsgremium hat Papst Johannes Paul II. die die Welt-Bischofs-Synode geschaffen, in der
sowohl Bischöfe, wie auch Kardinäle, sofern sie ein Bistum leiten, sowie die Kurienkardinäle zusammenkommen. Diese Synoden, ebenso
Kontinental-Synoden für die Ortskirchen der verschiedenen Regionen, finden in Rom statt. |