| a) Vatikanische Zentralbehörden für einzelne Sachbereiche,
(römische Kurienbehörden), die Leitungsaufgaben der Universalkirche übernehmen. Dazu zählen auch Päpstliche Räte und Päpstliche
Kommissionen gehören.
Die Kompetenzen der kollegial verfassten Dienststellen, an der eine gewisse Anzahl von Kardinälen mitarbeiten, wurden
mit der apostolischen Konstitution „Pastor Bonus“ vom 28.6. 1988 neu festgelegt. Beratungsorgan ist das Komitee, bei Kongregationen
aus Kardinälen und Bischöfen bestehend, bei Räten können auch Laien Mitglied sein. Die Mitglieder werden auf jeweils fünf Jahre gewählt,
ebenso die „Geschäftsführung“ (Präfekt für die Kongregation.
Präsident für den Rat, wobei der Posten des Präfekten einem Kardinal vorbehalten ist; Präsident kann auch ein Bischof
sein. Hinzu kommen Sekretär, Untersekretär, Arbeitsstab und Fachberater (Konsultoren), sowohl Kleriker wie Laien. (Kongregation für
die Glaubenslehre, Präfekt: Kardinal Joseph Ratzinger, Kongregation für die Bischöfe und Präsident der Kommission für Lateinamerika. Präfekt:
Kardinal Giovanni Battista Re. Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen, Kardinal Kasper.)
Die laufenden Geschäfte führt der Präfekt, ebenfalls ein Kurienprälat im Range
eines Kardinals. In gewisser Hinsicht ist die Kongregation dem Ministerium einer weltlichen Regierung vergleichbar. 1588 von Papst
Sixtus V. ins Leben gerufen. Das System der Kongregationen ist im Laufe seiner Geschichte wiederholten Reformen unterworfen worfen.
b) Zusammenschluss von selbständigen Klöstern, aber auch von Personen zu einem Arbeits- oder
Beratungskreis (mit den Aufgaben eines Komitees vergleichbar)
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