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Sitz des Bischofs in seiner Bischofskirche (Kathedrale), von dem aus er die Liturgie leitet,
das Wort verkündet und Ordinationen erteilt. Aufgestellt in der Regel in der Apsis des Domes, erhöht über dem Chorgestühl, geschmückt
mit einem Baldachin oder mit dem Bischöflichen Wappen und den heraldisch dargestellten Insignien seiner Würde (Bischofs- oder Kardinalshut
mit entsprechender Anzahl von Quasten)
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