| Der ranghöchste Kurienprälat, erster offizieller politischer
und allgemeinkirchlicher Berater des Papstes, der „zweite Mann“ der Weltkirche. Ähnlich den fürstlichen Sekretären waren die
früheren päpstlichen Geheim-Sekretäre mit der diplomatischen Korrespondenz und mit Kanzleiurkunden befasst. Im Mittelalter betrauten
die Päpste ein Mitglied des eigenen Familienverbandes mit dieser sehr vertraulichen Aufgabe. So wurde der Staatssekretär auch „Papstneffe“ genannt.
Papst Innonzenz XII. setzte im Jahr 1692 dieser Vetternwirtschaft ein Ende.
Mit einer Weisung vom 6. April 1984 hat Papst Johannes Paul II dem Kardinalstaatssekretär
(damals Agostino Casaroli) alle weltliche Macht und die damit verbundene Verantwortung für
den Vatikanstaat übertragen und damit die Kompetenzen auch für die Nachfolger
Casarolis (z.Zt. Angelo Sodano) starkt erweitert.
Von Amts wegen ist der Kardinalstaatssekretär Mitglied der wichtigsten Behörden
der römischen Kurie, als „Regierungschef“ beruft er die regelmässigen Versammlungen aller Kardinalpräfekten oder –präsidenten der „Ministerien“ und
Räte ein und hat zweimal in der Woche feste Termin zum Vortrag beim Papst. Seine Amtsräume befinden sich in unmittelbarer Nähe
zu den Privatgemächern des Papstes im Apostolischen Palast. (zwei Stockwerke unter der Papst-Wohnung). In Abwesenheit des Papstes
besitzt er besondere Vollmachten und ist dessen Repräsentant in der zivilen Verwaltung des Vatikanstaates.
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