| Für katholischer Christen verpflichtender Glaubens- und Lehrsatz, von der Gesamtkirche oder vom Papst „ex
cathedra“ formuliert. Zuspitzung erfuhr die Frage durch das Erste Vatikanische Konzil, einberufen von Papst Pius IX. für Dezember
1869. Wichtigster Punkt: Unfehlbarkeit des Papstes. (Lehrinfallibilität), d.h. eine von ihm förmlich (ex cathedra) verkündete Entscheidung über
Angelegenheiten des Glaubens oder der Moral soll auch ohne Zustimmung der Kirche, d.h. der Bischöfe gültig sein. Vorgeschichte:
1854 hatte Pius IX hatte die Lehre von der „unbefleckten Empfängnis Marias“ (heute: frei von der Erbsünde) weitgehend eigenständig
zu einem Dogma erklärt. Gegen eine solche alleinige Entscheidung rührte sich Widerspruch. (vgl. Münchner Kirchenhistoriker Ignaz
Döllinger).
Der Papst stellt die Frage zunächst zurück, dann aber auf Wunsch der Mehrheit der Bischöfe wieder auf die Tagesordnung des Konzils. 55
Bischöfe reisten mit Erlaubnis des Papstes ab.
Am 18. Juli 1870 Annahme der Konstitution „Pastor Aeternus“, die unter anderem die Lehre von der Unfehlbarkeit des Papstes enthält,
angenommen mit 533 Ja- gegen 2 Nein-Stimmen.
Seither allerdings gab es nur einmal eine solche Entscheidung „ex cathedra“: das Dogma von der „leiblichen Aufnahme Mariens in
den Himmel“, 1950 von Pius XII. verkündet.
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