 |
Der Kämmerer der Kirche, im Kardinalsrang, stellt den Tod des Papstes fest. Im Beisein des Zeremonienmeisters, der
Prälaten sowie des Sekretärs und Kanzlers der Apostolischen Kammer, der die amtliche Todesurkunde ausstellt. Der Camerlengo nimmt
dem Verstorbenen den Fischerring ab, das Symbol der päpstlichen Macht. Der Ring wird im Rahmen der ersten Vollversammlung der Kardinäle
nach dem Tod des Papstes mit dem Bleisiegel des Pontifikats vor den Augen der Anwesenden zerbrochen. Während der Zeit der Sedisvakanz übernimmt
der Camerlengo als Vorsitzender der Sonderkongregationen, unterstützt
von drei Kardinal-Assistenten die Verwaltung der Kirche, allerdings ohne Jurisdiktionsgewalt. Er ergreift Besitz von den päpstlichen
Palästen und sorgt dafür, dass das Arbeitszimmer und
die Privatgemächer des verstorbenen Papstes versiegelt werden. Den Tod des Papstes teilt der Camerlengo dem Kardinalvikar von Rom
mit, dieser wiederum unterrichtet die Bevölkerung von Rom. Ebenso fallen Beisetzung des Papstes und korrekte Wahl des Nachfolgers
in den Verantwortungs-bereich des Camerlengo.
|  |