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Nach dem Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici) sind die Bischöfe einer Nation oder eines bestimmten Gebietes in
einer Bischofskonferenz zusammengeschlossen. Ihr gehören alle Diözesanbischöfe, sowie die ihnen rechtlich Gleichgestellten
an, abenso die Bischofskoadjutoren (in der Regel ein Weihbischof mit dem Recht der Nachfolge auf den Stuhl des Diözesanbischofs),
Auxiliar-Bischöfe (Hilfs-, bzw. Weihbischöfe) sowie die übrigen Titularbischöfe, die im entsprechenden Gebiet
eine besondere Aufgabe wahrnehmen. Der Deutschen Bischofskonferenz, in der die 27 deutschen Bistümer vertreten sind, gehört
auch der Apostolische Exarch für die katholischen Ukrainer (Griechisch-Katholische Kirche, Kath. Kirche des byzantinischen Ritus, "Unierte")
an. Die Bischöfe beraten in einer Art Arbeitsgemeinschaft gemeinsam interessierende pastorale, strukturelle und gesellschaftspolitische
Fragen. Das Kirchenrecht schreibt ausdrücklich die "ungeschmälerte" Zuständigkeit des einzelnen Diözesanbischofs
fest, "weder die Konferenz noch ihr Vorsitzender kann im Namen aller Bischöfe handeln, wenn nicht alle Bischöfe einzeln
ihre Zustimmung geben." Oberste Instanz ist die zweimal jährlich tagende Vollversammlung im Frühjahr und im Herbst,
wobei letztere stets in Fulda abgehalten wird, "am Grab des heiligen Bonifatius", dem Apostel der Deutschen. Vorsitzender
ist seit 1987 der Mainer Bischof, Karl Kardinal Lehmann.
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