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Aus dem griechischen „episkopos“ = Aufseher, Schiedsrichter. Heute Vorsteher einer Ortskirche (Bistum/Diözese) in
der hierarchischen Ordnung der Kirche, die sich in Bischöfe, Presbyter (Priester) und Diakone gliedert. Mit besonderen sakramentalen
und kirchen-rechtlichen Vollmachten ausgestattet.
In der lateinischen Kirche des Westens vom Papst ernannt, aber als Nachfolger der Apostel Inhaber eigenen Rechts. Dennoch auf die
Autorität des Petrusamtes des Papstes verwiesen (vgl. Papstamt) und diesem allein verantwortlich.
Nach der Lehre der Kirche haben Bischöfe eine kraft göttlichen Rechts festliegende Stellung als Nachfolger der Apostel. Sie verfügen über
die volle Weihegewalt, d.h. sie allein haben das Recht, Priester und Bischöfe zu weihen. Im Umfang der Weihegewalt sind der Papst
und die übrigen Bischöfe in nichts unterschieden. In der Hirtengewalt, also die Kirche zu leiten und kirchliches Recht zu setzen,
sind sie dem Papst und dessen umfassenden Rechten (Jurisdiktionsprimat) untergeordnet. Konkret: Die Weihegewalt wird durch die von
einem Bischof gespendete Weihe empfangen, die Hirtengewalt durch die päpstliche Ernennung. Beide Akte unterliegen grundsätzlich dem
alleinigen Recht des Papstes, der die Weihe jedoch in der Regel delegiert. Unterscheidung in Residierende Bischöfe (Vorsteher eines
Bistums), Titularbischöfe (Titel eines untergegangenen Bistums , z.B. für Hilfs- (Auxiliar-) bzw. Weihbischöfe, die einem Diözesanbischof
zur Seite gestellt sind, oder ranghohe Prälaten an der römischen Kurie oder im Diplomatischen Dienst des Vatikans (Nuntien). Die
Päpstlichen Delegaten sind grundsätzlich im Rang eines Titular-Erzbischofs, im Unterscheidung zum Erzbischof- Metropoliten (dessen
Bistum vorrangig mit anderen Bistümern – Suffragan-Bistümern – zu einer kirchlichen Region verbunden ist, z.B. Bamberg, Berlin, Freiburg,
Hamburg, Köln, München,
Paderborn)
Die Bischöfe eines Landes oder eines Landesteiles schliessen sich zu Bischofskonferenzen zusammen, deren Beschlüsse für den einzelnen
Bischof allerdings nicht bindend sind.
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