| Benedictio Apostolica seu Papalis. Vom Papst in Verbindung mit einem vollkommenen Ablass erteilt; „urbi et orbi“ bei Audienzen, etwa zu Weihnachten und Ostern;
und in einfacher Form. Auch Diözesanbischöfe und andere Vorsteher von Teilkirchen können ihn dreimal im Jahr erteilen; Empfang seit
1967 über Radio, seit 1985 über Fernsehen erlaubt.
Priester dürfen den Apostolische Segen in der Sterbestunde des Gläubigen erteilen.
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