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Apostolische Sukzession |
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Lat. „Nachfolge“. Die katholische Kirche beruft sich darauf, dass ihre Bischöfe, in ununter-brochener Kette durch
Handauflegung eines anderen legitimen Amtsträgers geweiht, ihr Amt bis auf die Apostel zurückführen. Entsprechendes gilt für Priester
und Diakone. Auch nichtrömische Kirchen, die die Apostolische Sukzession gewahrt haben (z.B. Orthodoxe, Anglikaner, Kirchen der Utrechter
Union (in Deutschland: Altkatholiken) werden als „Kirche“ anerkannt, nicht aber „kirchliche Gemeinschaften“, denen die weiheberechtigten
Bischöfe zeitweilig fehlten. (z.B. evangelische Kirchen der Reformation). |
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