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Apostolische Kammer |
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Das Amt, dem der Kardinal-Kämmerer vorsteht (Camerlengo) hat die Aufgabe, die Güter und Rechte des Hl. Stuhls in der Zeit der Vakanz
zu verwalten und wahrzunehmen. Das Amt geht bis auf das 5. Jh. zurück. Um das Jahr 1000 die „Schatzkammer“ (camera thesauraria),
sozusagen die Finanzverwaltung der Güter und Spenden und der Vergabe von Almosen durch den Archidiakon. Leiter der Kammer war 1073
der Mönche Hildebrand von Sovana, der als Papst Gregor VII. das Amt nun einem „Kämmerer“ anvertraute. Mit „Kardinal-Kämmerer“ Cencio
Savelli, (nachmaliger Papst Honorius III - 1215-1227) beginnt die Reihe der Kardinal-Kämmerer, verantwortlich für die Wirtschaftsführung
des päpstlichen Hofes und das Personal der Kurie. Gregor X. bestimmt 1274, dass der Kämmerer sein Amt in der Zeit der Vakanz nicht
verliert. Im 19. Jh., mit Ende des Kirchenstaates, verlor die Apostolische Kammer , die jetzt vor allem Gerichtshof war, ihre Befugnisse.
Von Pius X. neu geordnet, mit rechtlichen Befugnissen nur für die Zeit der Sedivakanz. |
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