Vereinbarung
am Beginn eines Kurses
Zu
Beginn eines Kurses oder eines Seminars wird ein Kontrakt
zwischen der Leitung und den Teilnehmern geschlossen. Dieser
Kontrakt hat den Nutzen, dass
• die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schon zu Anfang Orientierung über
die Vorgehensweise erhalten, und entscheiden können, ob sie sich darauf
einlassen möchten,
• ein verbindlicher Rahmen geschaffen wird, der Sicherheit (für Leitung
und Teilnehmer) ermöglicht,
• die Arbeit im Verlauf und zum Ende in Bezug auf die abgesprochenen Punkte überprüft
werden kann.
Die Inhalte eines Kontraktes sind die verbindlichen Absprachen mit den Teilnehmerinnen
und Teilnehmern über die Ziele und Lernerwartungen, die Methoden sowie über
die Regeln der Zusammenarbeit. Dazu benennen die Teilnehmerinnen zuerst ihre
Lernerwartungen. Die Leitung gibt Orientierung, welche Lernerwartungen sie
bearbeiten kann und mit welchen Methoden und Vorgehensweisen sie dies ermöglicht.
Dann benennt sie ihre Bedingungen, die von Seiten der Teilnehmer sie braucht,
um den Lernprozess zu gestalten:
Beispiele:
• Die Leitung fängt zu den abgesprochenen Arbeitszeiten pünktlich
an.
• Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer hält ihre/seine Lernerwartungen
im Blick, meldet sich, wenn etwas nicht genügend bearbeitet wurde.
• Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer übt oder stellt sich für Übungen
zur Verfügung.
• Schwierigkeiten oder Missstimmungen werden in der Arbeitszeit zur Klärung
angemeldet.
Die Leitung sollte sich im Vorfeld eines Seminars überlegen, welche Vereinbarungen
sie für die Inhalte und die Arbeitsformen treffen muß. Grundsätzlich
empfiehlt es sich in einem Kontrakt auch Vorgehensweisen für evtl. entstehende
Konflikte abzusprechen. Die Leitung sichert damit ab, dass sowohl die Leitung
als auch die Teilnehmer in Konfliktsituationen handlungsfähig sind.
Wichtig ist, dass der Kontrakt mit allen Teilnehmern getroffen wird. Dazu stellt
die Leitung die Vorgehensweise und die Regeln vor und fragt ab, ob sich jede
und jeder darauf einlassen kann. Die Leitung bezieht auch die Teilnehmer, die
später kommen, in diesen Kontrakt mit ein.
Auch für einen Coachingprozess sollte ein Kontrakt geschlossen werden.
Dazu werden ähnlich wie für ein Seminar die Ziele des Cochee ermittelt
und die Vorgehensweisen abgesprochen. Es wird geklärt, was der Coach tut,
um diese Ziele zu realisieren. Im Kontrakt wird auch abgeklärt, welche
Aufgaben der Coachee für die Realsierung übernimmt. Auch der Zeitrahmen
für das Coaching sowie die Kosten sind Inhalte eines Kontraktes. Im Gegensatz
zum Seminar sollte der Kontrakt für ein Coaching schriftlich festgehalten
werden, da es sich meist über einen längeren Zeitraum erstreckt.
Buchtipp
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