Anderer Dienst im Ausland
gem. § 14b Zivildienstgesetz (ZDG)

Katholisches Auslandssekretariat 
der Deutschen Bischofskonferenz

 

 

 


   

 

Das Katholische Auslandssekretariat ist seit dem 17.09.1996 Träger des Anderen Dienstes im Ausland nach § 14b ZDG. Anfänglich waren es nur wenige Stellen, die zur Verfügung standen. Im Laufe der Jahre wurden immer mehr Stellen beantragt, so dass zur Zeit für den Anderen Dienst im Ausland 19 Stellen zur Verfügung stehen. 

Im einzelnen handelt es sich um folgende Stellen:

   

 

 

Projektbezeichnung

 

Anzahl der Stellen 
im Projekt 

 

Projektgenehmigung 
vom

 

 

Deutschsprachige Gemeinde/Kinderdorf, La Paz 

2

17.09.1996
11.08.1998

Deutschsprachige Gemeinde/Altenheim, Istanbul

1

17.09.1996

Katholische Gemeinde Sydney-Blacktown

2

19.11.1996
17.02.2000

Kath. Gemeinde St. Bonifaz, London

3

03.12.1996
11.11.1998
02.06.1999

Katholische Gemeinde Brüssel

1

27.06.1997

Deutschsprachige kath. Gemeinde Barcelona

1

06.04.1998

Deutschsprachige kath. Gemeinde Madrid

2

06.04.1998
14.09.2001

Deutschsprachige kath. Gemeinde Budapest

1

13.05.1998

Kath. Deutschsprachige Seelsorgestelle
Aix-en-Provence/Marseille 

1

27.04.1999

Katholische Gemeinde Johannesburg 1)

1

18.06.2007

Katholische Gemeinde Saint Fabian, Chicago

1

02.11.1999

River Crossing Community Church, Phoenixville

1

07.11.2000

Deutschsprachige kath. Gemeinde Paris

1

13.12.2001

 

 

1) bitte Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes beachten

 

  


Bewerbungsmodalitäten:

Das Katholische Auslandssekretariat verschickt aufgrund einer schriftlichen Anfrage (bitte Rückporto – 1,45 Euro - beifügen) an die jeweiligen Interessenten die Projektbeschreibungen mit den Anschriften der Gemeinden.
Die Bewerbungen erfolgen direkt an die Auslandsgemeinden. Die Auslandsgemeinden teilen mit, wenn sie sich für einen Bewerber entschieden haben. Ebenfalls teilen Sie den genauen Antrittstermin mit. Der Dienst wird auf der Grundlage eines frei zu vereinbarenden privatrechtlichen Vertrages zwischen dem Katholischen Auslandssekretariat und dem anerkannten Kriegsdienstverweigerer durchgeführt. Das Katholische Auslandssekretariat ist verpflichtet, die Dienstleistenden für die Dauer ihres Dienstes wie folgt zu versichern:

    • gegen Unfallgefahren im In- und Ausland
      (Mindestversicherungssumme bei Invalidität: 51.200 Euro), 
    • im Todesfall (15.350 Euro); 
    • Kranken- und Pflegeversicherung. 

Bei Ableistung des "Anderen Dienstes im Ausland" wird Kindergeld gezahlt. Der Andere Dienst wird bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt.
Wegen der Unentgeltlichkeit des Dienstes ist er in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig. Die v.g. Formalitäten werden vom Katholischen Auslandssekretariat übernommen. Die An- und Abmeldung beim Bundesamt für den Zivildienst erfolgt ebenfalls durch das KAS.

Die jeweilige Auslandsgemeinde übernimmt die Absprache im einzelnen mit den
Bewerbern: 

·         Unterstützung bei der Beantragung eines Visums, Arbeitserlaubnis usw.; 

·         Fragen zum eventuell gezahlten Taschengeld (die Zahlung eines Taschengeldes
ist freiwillig und erfolgt durch die Auslandsgemeinde);  

·         Fragen zu Unterkunft und Verpflegung;  

·         Fragen zu Beginn und Ende des Dienstes sowie der Gewährung von Urlaub. 

 

 

 
Informationen zu freien Stellen

Informationsblatt zu § 14b ZDG

Weitere Informationen zum Zivildienst im Ausland

·         http://www.zivildienst.de

·         http://www.zivi.org 

·         http://www.ageh.de/fid/fid_freiwilligendienste_M.htm