Bistum Freiburg

      6. Juli 1999
       

      Richtlinien für Seelsorgeeinheiten
      in der Erzdiözese Freiburg
       

      Einführung

      I. Kooperation aus der Communio
       1.  Kirche als Communio
       2.  Seelsorge als Aufgabe aller Gläubigen

      II.  Seelsorgeeinheiten: Begriff und Aufgabe
       1. Kirche im Lebensraum
       2. Umschreibung und Errichtung

      III. Seelsorger und Seelsorgerinnen in der Seelsorgeeinheit
       1.  Verantwortung vieler für die Gemeinde
       2. Gesichtspunkte für die personelle Ausstattung
       3. Wahrnehmung der Verantwortung
        3.1  Verantwortung des Pfarrers
        3.2  Aufgaben und Arbeitsweise des Seelsorgeteams
        3.3  Mitverantwortung in der Gemeinde: Pfarrgemeinderat,
               örtliches Pastoralteam
        3.4  Aufgaben des Dekans und Regionaldekans

      IV. Kooperation der Gemeinden
       1. Gemeinsame Ausrichtung der Pastoral
       2. Zusammenarbeit der Pfarrgemeinderäte
       3. Formen und Wege der Zusammenarbeit unter den Gemeinden
       4. Verwirklichung

      V.  Inkrafttreten
       

      Einführung

      Zu allen Zeiten ist die Kirche dem Auftrag verpflichtet, "die Botschaft von dem in Jesus Christus geschenkten Heil allen Menschen zu verkünden" . Dementsprechend ist sie aufgerufen, jederzeit, "ausgehend von den Erfordernissen und Möglichkeiten der Situation" , nach geeigneten Wegen für die Verkündigung des Evangeliums zu suchen sowie Strukturen zu schaffen, die sie dabei unterstützen und dem Leben aus dem Glauben dienen.

      Der große Umbruch, der Gesellschaft und Kirche in unserem Land erfasst hat, ist ein Anruf Gottes an die Kirche. Er stellt uns vor eine besondere Herausforderung und verlangt, neue Formen des Miteinander-Kirche-Seins zu entdecken und zu gestalten . Dies betrifft nicht zuletzt die Frage, in welcher Weise sich künftig kirchliches Leben entfalten und wie Seelsorge verantwortlich wahrgenommen werden soll. Damit ist auch zu klären, wie die pastoralen Strukturen so gestaltet werden können, dass sie der Seelsorge dienen, das Engagement der Gemeindemitglieder fördern und auch für Fernstehende offen sind . Diese Frage stellt sich mit besonderer Dringlichkeit im Blick auf die Pfarrgemeinden, in denen die Menschen leben und wo sie kirchliches Handeln vorwiegend erfahren.

      Die Gestalt unserer Pfarrgemeinden hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert und wandelt sich weiter. Die Bereitschaft zahlreicher Gemeindemitglieder, Verantwortung in ihrer Gemeinde zu übernehmen und sich für die Weitergabe des Glaubens, den Dienst am Nächsten und den Aufbau der Gemeinde zu engagieren, ist ein Zeichen für das Leben unserer Gemeinden. Gleichzeitig nimmt jedoch auch vielerorts die Zahl der Gottesdienstteilnehmer ab, die Altersstruktur der Gemeinden verschiebt sich einseitig, Glaube und kirchliche Bindung verlieren im Leben vieler an Bedeutung und die Fluktuation zwischen den Gemeinden wird größer. Infolge der Mobilität in unserer Gesellschaft bilden sich neue Formen pastoralen Handelns, etwa in Bezug auf Orte und Räume (City-Pastoral, Kur- und Freizeitseelsorge ...) oder in Bezug auf bestimmte Zielgruppen (Landvolkhochschulen, Jugendhäuser...).

      Die zurückgehende Zahl der Priester und die wachsende Anzahl hauptberuflicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Pastoral verändern die über lange Jahre geübte und bewährte Arbeit in den Gemeinden. Die damit gegebenen Herausforderungen verlangen nach einer neuen Konzeption für die Seelsorge.
       

      I.    Kooperation aus der Communio

      1. Kirche als Communio

      Eine verstärkte Besinnung auf die Kirche als Leib Christi und als Volk Gottes hat in den zurückliegenden Jahren vertieft entdecken lassen, dass das Wesen der Kirche Communio  ist. "Communio" beinhaltet mehr, als der deutsche Begriff "Gemeinschaft" wiedergibt. "Communio ist nicht einfach nur eine Gemeinschaft von Personen oder Gemeinschaften, sondern vor allem und zuerst eine Gemeinschaft aufgrund der gemeinsamen Teilhabe an den Heilsgütern, insbesondere der Eucharistie. ... Der lebenstiftende Gott selbst ist der Ursprung der Communio der Gläubigen, die durch die verbindende Kraft des Geistes Gottes befähigt werden, die Nachfolgegemeinschaft Jesu – Communio – im Heute zu sein."  So ist die Kirche in Christus Sakrament der Communio, d.h. "Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit."

      Die Communio bestimmt die ganze Kirche: Die Kirche besteht in und aus einzelnen Teilkirchen , die zu inniger Gemeinschaft miteinander verbunden sind . Teilkirche ist die Diözese  als Ortskirche. Zellen der Diözese, die ihrerseits eine Gemeinschaft von Gemeinden und Gemeinschaften ist, sind insbesondere die Pfarreien . Diese sind grundlegend auf das Bistum verwiesen. Der Bischof errichtet die Pfarreien und vertraut deren Seelsorge einem Priester an, der diese unter der Autorität des Bischofs wahrnimmt.  Als Teil der Diözese sind die Pfarreien miteinander verbunden und aufeinander angewiesen. Keine Pfarrgemeinde ist mit so umfassenden Gaben und Charismen ausgestattet, dass sie sich selbst genügte und nicht der Ergänzung durch andere bedürfte.

      Das kirchliche Leben wird auch von zahlreichen anderen Gemeinschaften mitgetragen. Geistliche Gemeinschaften, Orden, Verbände und caritative Einrichtungen wirken auf ihre Weise gemeinsam am Sendungsauftrag der Kirche mit. Wallfahrtsorte und andere Orte geistlicher Besinnung prägen viele Gläubige und stärken sie in ihrem Glauben.
       

      2. Seelsorge als Aufgabe aller Gläubigen

      Es ist die Aufgabe aller, den Ruf Jesu zur Nachfolge aufzunehmen und sein heilendes Handeln heute konkret werden zu lassen.  Daher tragen alle Gläubigen aufgrund des durch Taufe und Firmung geschenkten gemeinsamen Priestertums  die Pastoral mit. Ihr Engagement in den Grunddiensten der Kirche ist ein seelsorglicher Dienst, der einer besonderen Begleitung und Förderung bedarf.

      Damit die Gläubigen ihre Aufgabe besser wahrnehmen können, braucht es Männer und Frauen, die in amtlichem Auftrag der Kirche für die Seelsorge Verantwortung tragen. Für die vielfältigen Dienste in der Kirche hat das priesterliche Amt eine grundlegende Bedeutung. "Es weist auf die fundamentale Abhängigkeit der Kirche von Jesus Christus hin und bezeugt, dass die Gemeinde nicht aus sich selbst lebt und nicht für sich selbst da ist... Das gemeinsame Priestertum dient vor allem der christlichen Prägung aller Lebensbereiche, während das amtliche Priestertum den Hirtendienst leisten und den Christen zur Erfüllung ihrer Sendung helfen soll."  In Verbindung mit dem Hirtendienst des amtlichen Priestertums verweist der Ständige Diakonat insbesondere auf den dienenden Christus und die dienende Kirche.

      Die hauptberuflichen pastoralen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Ständige Diakone, Pastoralreferenten/Pastoralreferentinnen, Gemeindereferenten/Gemeindereferentin-nen) leisten einen wichtigen Beitrag in der Seelsorge. Sie dürfen als ein Geschenk Gottes an seine Kirche angenommen werden und bilden eine neue Chance für ihr Leben und die Verkündigung der christlichen Botschaft. Sie sind durch ihre Ausbildung befähigt und durch den Bischof eigens beauftragt, am "amtlichen Dienst der Kirche in Verkündigung, Gottesdienst und Diakonie mitzuwirken."

      Da die Zahl der Priester in den nächsten Jahren weiter spürbar zurückgehen wird, werden deutlich weniger Priester für den Dienst in den Gemeinden zur Verfügung stehen, als dies derzeit der Fall ist. Dies macht erforderlich, dass sich die Priester verstärkt auf die Aufgaben konzentrieren, die ihnen aufgrund ihrer Weihe und Sendung zukommen. Dies ruft nach einem vermehrten Einsatz hauptberuflicher pastoraler Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und eröffnet dafür zugleich  zusätzliche Möglichkeiten. Damit wird ein wachsendes Zusammenwirken der einzelnen pastoralen Dienste und eine klare Konzeption für ihren Einsatz und ihre Zusammenarbeit notwendig.

      Für die Gemeinden bedeutet dies eine Herausforderung, die in sich auch mannigfache Chancen birgt. So können etwa hauptberufliche pastorale Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen missionarisch in Bereiche hinein wirken, zu denen sie nicht zuletzt aufgrund ihres familiären Lebensumfeldes unmittelbar Zugang haben, bzw. mit Menschen in Kontakt kommen, die in der Gemeinde sonst weniger präsent sind. Für die hauptberuflichen pastoralen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ergibt sich die Möglichkeit einer weiteren Ausprägung und Stärkung ihres Berufsbildes.

      Die notwendige Kooperation der Gemeinden und der in der Seelsorge Tätigen benötigt tragende Strukturen, die Voraussetzungen schaffen, dass die Kirche ihrem missionarischen Auftrag für die Welt gerecht werden kann. Sie kann neue Impulse für eine geistliche Erneuerung der Gemeinden und eine Neuevangelisierung der Gesellschaft geben. Der Austausch zwischen den Pfarrgemeinden, in ihrem Raum tätigen kirchlichen Einrichtungen, Ordensniederlassungen und Missionen anderer Muttersprachen kann eine wertvolle Hilfe sein und mit dazu beitragen, den Blick zu weiten, die Anliegen anderer wahrzunehmen und ggfls. in die eigene Arbeit einzubeziehen.
       

      II. Seelsorgeeinheiten: Begriff und Aufgabe

      1. Kirche im Lebensraum

      Die Veränderungen in Kirche und Gesellschaft und die Erfordernisse der Seelsorge machen es notwendig, die pastoralen Strukturen neu zu ordnen. Dabei gilt es, diese verstärkt nach den Lebensräumen der Men-schen auszurichten, in denen die Kirche vor Ort ihren Auftrag zu erfüllen hat. Diese sind in der Regel nicht auf das Gebiet einer her-kömmlichen Pfarrei begrenzt, sondern umfassen mehrere Gemeinden, die etwa durch kommunale Zuordnung, durch das Einzugsgebiet von Schulen, caritativen und sozialen Einrichtungen oder durch geschichtlich gewachsene Gemeinsamkeiten ver-bunden sind.

      Gemeinden in einem solchen Lebensraum bzw. benachbarte Gemeinden bilden miteinander entsprechend can. 374 § 2 CIC die neue Organisationsform der Seelsorgeeinheit. Mittelfristig wird diese mit den Pfarreien die untere Pastoralstruktur der Erzdiözese sein. Sie dient dem kirchlichen Leben durch enge Ab-stimmung der Pastoral auf die örtlichen Erfordernisse, unterstützt nach dem Subsidiaritätsprinzip die Entwicklung der Gemeinden und fördert ihre verstärkte Kooperation sowie die Straffung der örtlichen Verwaltungsaufgaben.

      Eine Seelsorgeeinheit besteht in der Regel, je nach örtlicher Situation, aus zwei bis fünf Pfarreien, deren Seelsorge und Verwaltung einem Priester verantwortlich anvertraut werden.
       

      2. Umschreibung und Errichtung

      Das Gebiet der Seelsorgeeinheit wird vom Erzbischöflichen Ordinariat nach Beratung mit dem zuständigen Regionaldekan und Dekan sowie den Verantwortlichen vor Ort umschrieben . Bei einer grundlegenden Veränderung, die sich z.B. aufgrund von Entwicklungen in den betroffenen Gemeinden ergibt, kann eine Neuumschreibung erfolgen. Die Errichtung der Seelsorgeeinheit geschieht durch den Erzbischof.
       

      III.  Seelsorger und Seelsorgerinnen in der Seelsorgeeinheit

      1. Verantwortung vieler für die Gemeinde

      "Die Kirche als ganze und damit auch als Gemeinde am jeweiligen Ort ist von Gottes Geist mit einer Vielfalt der Gaben für ihre Sendung ausgestattet. So ist sie selbst das Subjekt der Pastoral, und alle ihre Glieder sind zur Verwirklichung dieser Sendung in Verkündigung, Gottesdienst und Diakonie berufen."

      Aufgabe der Priester ist es, den Dienst Jesu Christi als des Herrn und Hauptes der Kirche zu vergegenwärtigen und darzustellen.  Im Auftrag des Bischofs nehmen sie in den Gemeinden Seelsorge wahr. Sie dienen den Menschen durch die Verkündigung des Evangeliums, die Feier der Sakramente, insbesondere der Eucharistie, sowie die Sorge um Notleidende. Als Dienst der Einheit nehmen sie die Leitung der Gemeinden wahr. In der Sorge um Notleidende werden sie von den Ständigen Diakonen unterstützt.

      Den pastoralen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen obliegt es, "mit den Gliedern der Gemeinde nach Wegen zu suchen, wie das Evangelium in Familie, Kirche und Gesellschaft gemäß den persönlichen und berufli-chen Situationen gelebt und bezeugt werden kann. Sie helfen, Kirche mitaufzubauen und Lebensbereiche der Gesellschaft mitzugestalten."

      Die Pfarrgemeinderäte wirken im Rahmen der diözesanen Satzung bei der Erfüllung des Heils- und Weltauftrages der Kirche mit. Es gehört zu ihren Aufgaben, zusammen mit dem Pfarrer und den hauptberuflichen pastoralen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen das Leben der Pfarrgemeinde mitzugestalten, Sorge für die Glieder der Gemeinde zu tragen, deren Charismen zu entdecken und zu fördern und die gemeinsame Berufung und Sendung aller Glieder der Gemeinde durch Jesus Christus zum Ausdruck zu bringen.
       

      2. Gesichtspunkte für die personelle Ausstattung

      Für die Pfarreien einer Seelsorgeeinheit wird ein Priester als deren Pfarrer oder Pfarradministrator bestellt. Je nach Größe und Struktur einer Seelsorgeeinheit können weitere Priester (Pfarrkooperator, Vikar, Subsidiar) und zusätzli-che Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für den pastoralen Dienst hinzukommen: Ständige Diakone, Pastoral-referen-ten/Pastoral-re-feren-tin-nen, Gemeindereferenten/Gemeinde-referen-tin-nen. Soweit Missionen anderer Muttersprachen in der Seelsorgeeinheit eingerichtet sind bzw. dort ihren Sitz haben, sollen ihre Seel-sorger entsprechend ihrem pastoralen Schwerpunkt mit einbezogen werden.

      Für die Entscheidung über die personelle Ausstattung einer Seelsorge-einheit gelten folgende Gesichtspunkte:
      - die Zahl der Pfarreien und Filialen mit Sonntagsgottesdienst, die An-zahl der Katholiken sowie die geografische Ausdehnung;
      - die Zahl der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter und Mitarbeiterin-nen;
      - institutionelle Gegebenheiten wie Anzahl, Größe und Art der Schulen, Krankenhäuser/Kliniken, Alten- und Pflegeheime sowie örtliche Be-sonderheiten (z.B. Wallfahrt, Ordensniederlassung, Kinderheime, Be-hinderteneinrichtungen ...);
      - pastorale Sondersituationen wie Diasporasituation der Gemeinden, soziale Brennpunkte sowie die Anzahl der Katholiken anderer Muttersprachen.
       

      3. Wahrnehmung der Verantwortung

      3.1  Verantwortung des Pfarrers

      Die Leitung einer Seelsorgeeinheit obliegt jeweils einem Priester, der als Pfarrer oder Pfarradministrator die Verantwortung für die einzelnen Pfarreien trägt. Ausnahmen bilden jene Fälle, in denen die Seelsorge für verschiedene Pfarreien zugleich mehreren Priestern gemäß can. 517 § 1 CIC gemeinsam ("in solidum") übertragen ist. Die dem Priester "übertragene Lei-tungsverantwortung bedeutet, dass er als Vorsteher der Eucharistiefeier, durch die Verkündigung des Evangeliums und durch sein diakonisches Handeln auf Jesus Christus als Grund und Maß aller pastoralen Dienste hinweist und die Glieder der Gemeinden ermutigt, verantwortlich Auf-gaben der Pastoral und Gemeindeleitung zu übernehmen. Dabei ist ihm in besonderer Weise der Dienst an der Einheit anvertraut."

      3.2 Aufgaben und Arbeitsweise des Seelsorgeteams

      Soweit einer Seelsorgeeinheit weitere Priester und/oder andere hauptbe-rufliche pastorale Mitarbeiter/Mitarbeiterin-nen zugewiesen sind, bilden sie ein Seelsorgeteam. Diakone mit Zivilberuf gehören dem Seelsorge-team an, sofern sie einen Auftrag für Pfarreien der Seelsorgeein-heit haben und ihnen die kontinuierliche Mitarbeit im Seelsorgeteam zeitlich möglich ist.

      Tragender Grund der Arbeit des Seelsorgeteams ist die stete Aus-richtung und Besinnung auf den Herrn und daraus folgend das gemeinsame Gebet.

      Das Seelsorgeteam trägt im Auftrag des Erzbischofs gemeinsam Verantwortung für die Pastoral in der ge-samten Seelsorgeeinheit und nimmt diese insbesondere zusammen mit den Pfarrgemeinderäten sowie anderen ehrenamtlich tätigen Gemeindemitgliedern wahr. Es sorgt für eine fruchtbare Koope-ration der verschiedenen Gemeinden, ihrer ehrenamtlichen und neben-beruflichen Dienste und ihrer Gremien. Es achtet darauf, dass die Seelsorge im Gesamt der Seel-sor-geeinheit, wo es möglich ist, gemeinsam wahrgenommen wird, die Belange der einzelnen Gemeinden genügend be-rück-sichtigt werden und jede Gemeinde im Rahmen der angezeigten Koope-ration aller Gemeinden entsprechend ihren Erfordernissen und der ge-gebenen Möglichkeiten gefördert wird. Es ist auf enge Zusammenarbeit der einzelnen Pfarr-gemeinderäte sowie mit den einzelnen Pfarrgemein-deräten bedacht und bezieht diese in seine Arbeit ein.

      Die Leitung des Seelsorgeteams kommt dem Pfarrer / Pfarradministrator zu. Er ist damit der unmittelbare Dienstvorgesetzte der hauptberuflichen Mitglieder des Seelsorgeteams. Als Leiter des Seelsorgeteams hat er das Recht, in pastoralen Fragen, die im Seelsorgeteam nicht einvernehmlich geklärt werden können, eine Entscheidung zu treffen. Er kann einzelne Aufgaben, die ihm als Leiter des Seelsorge-teams zukommen (z.B. der Organisation, Koordination, Moderation von Sitzungen) an Mitglieder des Teams übertragen und, soweit dies sachlich angezeigt und rechtlich möglich ist, Vertretungsregelungen für die Zeit seiner Abwesenheit treffen.

      Der Pfarrer und die hauptberuflichen pastoralen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stehen für die gesamte Seelsorgeeinheit zur Verfügung und übernehmen in der Regel kategoriale Aufgaben auf der Ebene der ganzen Seelsorgeeinheit (z.B. Sakramentenkatechese, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Gemeindecaritas, Ökumene, Sorge um Angehörige anderer Muttersprachen). Je nach örtlicher Situation kann es sich nahe legen, dass sie einen bestimmten territoria-len Bereich (Pfarrei, Filialgemeinde, Bezirk, Wohnviertel) verstärkt im Blick haben und dafür Verant-wortung als "Ansprechpartner" übernehmen.

      Die hauptberuflichen pastoralen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nehmen ihren Dienst "in Einheit mit dem Pfarrer und unter seiner Leitung"  wahr. Die Mitglieder des Seelsorgeteams haben ihre eigenen Schwerpunkte und Verantwortungsbereiche, je nach ihrem Auftrag und der gemeinsamen Absprache. Sie beraten und begleiten die ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und unterstützen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie berichten in den Pfarrgemeinderäten über ihre Arbeit, besprechen mit diesen die pastorale Situation, beraten diese bei anstehenden Entscheidungen und nehmen deren Anregungen entgegen.

      Das Seelsorgeteam trifft sich in der Regel wöchentlich, mindestens je-doch vierzehntäglich, zu Dienstgesprächen. An diesen können, wenn besondere Fragestellungen anstehen, auf Einladung des Leiters des Seelsorgeteams auch andere haupt- oder nebenberufliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gemeinden (etwa Pfarrsekretär/Pfarrsekretärin, Kirchenmusiker/Kirchenmusikerin, Mesner/Mesnerin; Leiter/Leiterin des Kindergartens) sowie jeweils ein Vertreter/eine Vertreterin der einzelnen Pfarrgemeinderäte und weitere Personen, die eine besondere Verantwortung für kirchliche Einrichtungen auf dem Gebiet der Seelsorgeeinheit tragen (etwa Leiter/Leiterin des örtlichen Caritasverbandes oder eine Person von der Leitung der Sozialstation) teilnehmen. Gemeindemitglieder, die ehrenamtlich die Leitung eines Pastoralteams übernommen haben, können an den Dienstgesprächen des Seelsorgeteams teilnehmen, sofern ihnen dies zeitlich möglich ist. Die Dienstgespräche dienen der Besinnung auf den gemeinsamen Dienst im Gebet, der Besprechung der anstehen-den Aufgaben in der Seelsorgeeinheit und der Reflexion des pastoralen Einsatzes.
       

      3.3 Mitverantwortung in der Gemeinde: Pfarrgemeinderat, örtliches Pastoralteam

      Die Kooperation in der Seelsorgeeinheit baut auf der Bereitschaft der Gläubigen sowie der Gruppen in den Pfarreien auf, Verantwortung für das Leben in den Gemeinden zu übernehmen. Einen entscheidenden Beitrag hierbei bringt der Pfarrgemeinderat ein. Es obliegt ihm, pastorale Aufgaben in der Gemeinde zu beraten und wahrzunehmen sowie die verschiedenen Dienste der Gemeinde zu fördern und zu koordinieren. Hierzu gehört es, zu fragen und zu prüfen, ob und wie die drei Grunddienste kirchlichen Handelns – Verkündigung und Katechese, Liturgie und Feier des Glaubens, Nächstenliebe und Caritas – in der Gemeinde gestaltet und ggfls. durch geeignete Personen ehrenamtlich gewährleistet werden können.

      In kleineren Seelsorgeeinheiten, denen außer dem Priester keine hauptberuflichen pastoralen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zugewiesen werden können, und in Gemeinden, in denen kein fester Ansprechpartner zur Verfügung steht, sind die Pfarrgemeinderäte in eigener Weise gefordert. Sie sind aufgerufen, durch verbindliche Absprachen Aufgaben bei der Wahrnehmung der Pastoral, der Verantwortung für die Gemeinde und der Zusammenarbeit mit anderen Pfarreien der Seelsorgeeinheit zu übernehmen.

      Soweit es in einer Gemeinde angezeigt und hilfreich ist, kann ein örtliches Pastoralteam gebildet werden, um pastorale Aufgaben der Gemeinde gezielter beraten, durchführen und koordinieren zu können. Die Zusammensetzung, die Arbeitsweise und die Aufgaben, die dem örtlichen Pastoralteam, das für die Dauer der Amtszeit des Pfarrgemeinderates gebildet wird, übertragen werden können (etwa Sakramentenkatechese, Besuchsdienste, Jugendarbeit, Wortgottesdienste), sind in den diözesanen Leitlinien "Wege kooperativer Pastoral und Gemeindeleitung in pfarreiübergreifenden Seelsorgeeinheiten"  festgelegt. Es obliegt dem Pfarrgemeinderat, darüber zu beraten und im Einvernehmen mit dem Pfarrer zu beschließen, ob ein örtliches Pastoralteam gebildet werden soll, welche Personen zur Mitarbeit in diesem beauftragt und welche Aufgaben ihnen übertragen werden sollen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Mitglieder des örtlichen Pastoralteams die notwendigen Voraussetzungen haben, die angezielten Aufgaben wahrnehmen zu können.

      Sowohl die verstärkte Übernahme von Verantwortung durch den Pfarrgemeinderat wie auch die Bildung eines örtlichen Pastoralteams bieten je eigene Chancen, vorhandene Charismen für das Leben der Gemeinde und ihre Verantwortung in der Welt fruchtbar zu machen.
       

      3.4 Aufgaben des Dekans und Regionaldekans

      Der Dekan unterstützt die Seelsorgeteams in ihrer Arbeit. Er hält engen Kontakt zu den Seelsorgeteams und trifft sich mit ihnen in regelmäßigen Abständen zur Reflexion ihrer Arbeit. Er achtet darauf, dass die diözesanen Richtlinien befolgt werden und die Arbeit in den Seelsorgeeinheiten den pastoralen Vorgaben der Erzdiözese entspricht.

      Der Dekan führt die Dienstaufsicht über die Seelsorgeteams und ist berechtigt, ihnen hinsichtlich ihrer pastoralen Tätigkeit Weisungen zu erteilen. Entsprechend dem Statut für die Dekanate im Erzbistum Freiburg hat er das Recht, den Priestern und Diakonen Anweisungen zu geben . Sofern es die pastorale Situation erfordert, kann er im Einzelfall im Benehmen mit dem Leiter des jeweiligen Seelsorgeteams als unmittelbarem Dienstvorgesetzten Anordnungen über den Einsatz von hauptberuflichen pastoralen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Blick auf die Wahrnehmung der Seelsorge im Dekanat treffen.
      Der Regionaldekan trägt im Zusammenwirken mit den Dekanen und den zuständigen diözesanen Einrichtungen Sorge für die Fortbildung der Seelsorge- und Pastoralteams in den Seelsorgeeinheiten, der Pfarrgemeinderäte und anderer ehrenamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Pfarrgemeinden.  Er gibt Hilfestellung in Fragen der Konzeption und Koordination der pastoralen Arbeit und sorgt für verbindliche Absprachen der Seelsorgeteams sowie für Verbesserung der Kommunikation und der Kooperation der Gemeinden untereinander.
       

      IV.  Kooperation der Gemeinden

      Die Pastoral in einer Seelsorgeeinheit wird in dem Maß fruchtbar sein, als es gelingt, ein ausgewogenes Verhältnis zu finden zwischen dem gemeinsamen pastoralen Auftrag aller Gemeinden und der Förderung des Lebens jeder einzelner Gemeinde, das durch ihre Traditionen und ihre Charismen geprägt ist. Die angezeigte Kooperation der Gemeinden und ihrer Verantwortlichen erfordert es, das Gemeinsame und Verbindende in den Blick zu nehmen. Hierzu ist die Bereitschaft aller Beteiligten notwendig, gewachsene Verhaltensweisen zu überdenken, ggfls. eigene Interessen zurückzustellen und neue Wege einzuschlagen.
       

      1. Gemeinsame Ausrichtung der Pastoral

      Die pastorale Arbeit in einer Seelsorgeeinheit erfordert eine gemeinsame Grundausrichtung, die in Einklang mit den von der Erzdiözese vorgegebenen pastoralen Zielen steht. Pfarrer, Seelsorgeteam, Pfarrgemeinderäte sowie ggfls. Pastoral-teams haben die Aufgabe, diese entspre-chend der örtlichen Situation zu konkretisieren und umzusetzen.

      Leitlinie der Kooperation ist, dass die einzelnen Pfarreien überall dort, wo es möglich und angezeigt ist, zusammenarbeiten und die anstehen-den Aufgaben gemeinsam angehen. So kann etwa die Sakramentenpasto-ral (Taufpastoral, Erstkommunion- und Firmvorbereitung, Bußpastoral, Ehevorbereitung, Kranken- und Trauerpastoral) nur in gemeinsamer Absprache und in Einheit wahrgenommen werden. Ebenso empfiehlt es sich, die einzelnen Pfarreien für diakonische Aufgaben, Maßnahmen der Erwachsenenbildung, Jugendarbeit, Initiativen zur Evangelisierung oder für ökumenische Aktivitäten, die möglicherweise in einer Pfarrei stärker ausgeprägt sind, zu sensibilisieren und für gemeinsames Handeln zu gewinnen.

      Die gebotene Zusammenarbeit hat, soweit es angezeigt ist, die Eigenart jeder Pfarrei zu achten. Jede Gemeinde soll ihr eigenes Profil in der Seelsorge-einheit entfalten und in sie einbringen. Dies kann zu Schwerpunktbil-dungen innerhalb der Seelsorgeeinheit führen, indem einzelne Gemein-den etwa aufgrund der ihnen geschenkten Charismen einen Bereich der Seelsorge besonders betonen (z.B. Familien-gottesdienste, Kirchenmusik, Ökumene) oder Aufgaben mit anderen gemeinsam wahrnehmen (z.B. Erwachsenenarbeit, offene Jugendarbeit, Glaubens-kurse, sozial-caritative Dienste, Bildungsarbeit ...).

      Im Rahmen der pastoralen Grundausrichtung ist es unerlässlich, dass die Gottesdienste der einzelnen Gemeinden abgesprochen und auf-einander abgestimmt werden. Dabei ist von folgenden Grundsätzen auszugehen, die auf der zentralen Bedeutung der sonntäglichen Eucharistiefeier für die Gemeinde beruhen:
      1. Es ist dafür zu sorgen, dass in jeder Pfarrei, soweit möglich, am Sonntag einschließlich des Vorabends eine Eucharistiefeier stattfin-den kann.
      2. In Gemeinden, in denen am Sonntag einschließlich des Vorabends keine heilige Messe gefeiert werden kann, treffen sich die Gläubigen zu einem Wortgottesdienst , falls sich nicht die gemeinsame Feier der Eucharistie mit einer Nachbargemeinde in der Seelsorgeeinheit nahe-legt.
      3. Ein Priester darf am Sonntag, einschließlich des Vorabends, höch-stens dreimal die Eucharistie feiern.
      4. Am Werktag zelebriert jeder Priester in der Regel nur einmal, falls nicht aus gewichtigen, nicht vorhersehbaren pastoralen Gründen eine zweite heilige Messe erforderlich ist.
      5. An Werktagen, an denen keine heilige Messe gefeiert werden kann, soll die Gemeinde zur Feier eines Wortgottesdienstes (Laudes, Vesper, Kom-plet, Andacht, eucharistische Anbetung, Meditation, Rosenkranz) ein-geladen werden, der von geeigneten Mitgliedern der Gemeinde ge-staltet wird.

      In Seelsorgeeinheiten, in denen nicht in allen Gemeinden an jedem Sonntag Eucharistie gefeiert werden kann, ist es angebracht, dass sich die Gemeinden auf eine gemeinsame heilige Messe verstän-digen und zu dieser Feier abwechselnd in den einzelnen Gemeinden zusammenkommen.
       

       2. Zusammenarbeit der Pfarrgemeinderäte

      Eine enge Zusammenarbeit der Pfarrgemeinderäte ist für das Gelingen der Kooperation unerlässlich. Die Satzung der Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Freiburg eröffnet hierzu ausdrücklich mehrere Möglichkeiten (siehe § 14 PGRS):
      - Die Pfarrgemeinderäte von Pfarreien, die zusammen eine Seelsorgeein-heit bilden, sind gehalten, in den Angelegenheiten, die sie miteinander betreffen, ihre Sitzungen gemeinsam abzuhalten. Dazu laden sie gegebe-nenfalls auch die Pastoralräte von Missionen anderer Muttersprachen ein.
      - Darüber hinaus können die Pfarrgemeinderäte zur Beratung und Beschlussfassung gemeinsamer seelsorglicher Aufgaben einen Gemeinsa-men Ausschuss bilden, an den sie bestimmte Aufgaben delegieren und in den jeder Pfarrgemeinderat seine Vertreter entsendet.
       Bilden die Pfarrgemeinderäte einen Gemeinsamen Ausschuss, kann sich der Pfarrer/Pfarradministrator bei den Sitzungen der einzelnen Pfarrgemeinderäte, in denen spezielle Fragen der jeweiligen Pfarrei beraten werden, durch einen pastoralen Mitarbeiter/eine pastorale Mitarbeiterin vertreten lassen. In diesem Fall kann der Pfarrer das ihm nach § 11 Abs. 4 PGRS zustehende Einspruchsrecht binnen einer Frist von sieben Tagen nach Zugang des Wortlautes des Beschlusses ausüben.
       
       Um eine noch intensivere Form der Zusammenarbeit der Pfarreien zu fördern, soll die Bildung eines Gemeinsamen Pfarrgemeinderates  auf der Ebene der Seelsorgeeinheit, der an die Stelle der Pfarrgemeinderäte der einzelnen Pfarreien tritt, ermöglicht werden. Hierzu sind die erforderlichen rechtlichen Grundlagen noch zu schaffen.
       
       Im Interesse einer wachsenden Communio der Seelsorgeeinheit obliegt es den Pfarrgemeinderäten, sich für eine der dargelegten Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit zu entscheiden. Solange die rechtlichen Voraussetzungen für die Bildung eines Gemeinsamen Pfarrgemeinderates für eine Seelsorgeeinheit nicht gegeben sind und wenn sich die Pfarrgemeinderäte einer Seelsorgeeinheit nicht entschließen können, ihre Sitzungen gemeinsam abzuhalten, sind sie verpflichtet, einen Gemeinsamen Ausschuss zu bilden.
       
       Als ergänzende Möglichkeiten und Schritte zu einer engeren Kooperation legen sich nahe:
      - gemeinsame Einkehrtage und mehrtägige Pastoraltagungen;
      - Austausch von Sitzungsprotokollen;
      - Einladung von Vertretern der Pfarrgemeinderäte der anderen Pfar-reien zu den eigenen Sitzungen;
      - Bildung von pfarreiübergreifenden Ausschüssen für bestimmte Sachthemen (Liturgie, Jugendpastoral, Caritas und Soziales, Peru/"Eine Welt", Bildungsarbeit ...).
       

      3. Formen und Wege der Zusammenarbeit unter den Gemeinden

      Strukturen sind eine wertvolle Hilfe, die die Zusammenarbeit stützen und fördern. Es ist eine vordringliche Aufgabe aller Verantwort-lichen, die Verwirklichung solcher Strukturen anzuregen und konsequent zu begleiten. Dabei zeichnen sich mehrere Möglichkeiten ab:

      1. Die einzelnen Pfarreien, die eine Seelsorgeeinheit bilden, bleiben im Blick auf ihre rechtliche Struktur selbständig; sie haben weiterhin ihren eigenen Pfarrgemeinde- und Stiftungsrat. Sie sind zur Zusammenar-beit verpflichtet. Die Verantwortlichen in den Pfarreien einigen sich auf eine wachsende, immer mehr Felder der Kooperation umfassende Zusammenarbeit.
       
      2. Die Stiftungsräte der Pfarreien verständigen sich zusammen mit dem Seelsorgeteam darauf, die Verwaltung der Kirchengemeinden gemein-sam in enger Abstimmung wahrzunehmen, um damit Kräfte zu bün-deln und für die Pastoral freizusetzen. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob durch den Zusammenschluss zu einer Gesamtkirchengemeinde eine weitere Entlastung erreicht werden kann.
       
       Die Vereinigung von pfarrlichen Gruppen (z.B. Jugendgruppen, Kirchenchor, Gebetsgruppen) kann von den Einzelnen als Gewinn er-fahren werden und sowohl die Eigenart der Gemeinden profilieren wie auch ihre Zusammenarbeit stärken.
       
      3. Für Pfarreien, die auf Ergänzung durch andere angewiesen sind, oder Gemeinden, die aufgrund ihrer geschichtlichen Herkunft sehr eng miteinander verbunden sind, kann es sich nahe legen, den Erzbischof um die Bildung einer gemein-samen Pfarrei zu bitten. Dabei wird gewährleistet werden, dass die einzelnen Teilorte angemessen im gemeinsamen Pfarrgemeinderat vertreten sind und ihre Anliegen dort vorgetragen werden.
       

      4. Verwirklichung

      Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, lassen uns verstärkt bewusst werden, dass wir als Kirche Jesu Christi und damit als pilgerndes Volk Gottes gemeinsam auf dem Weg sind. "Gemeinsam sind wir als Getaufte, Gefirmte und zu amtlichem Dienst Bestellte in die Verantwortung gerufen. Unserer Aufgabe werden wir jedoch nur in einem wirklichen Miteinander gerecht. Für dieses Miteinander sind ... auch neue Wege zu suchen."  Die Bildung von Seelsorgeeinheiten ist ein solcher Weg, den es zuversichtlich einzuschlagen und beständig weiterzugehen gilt.

      Dementsprechend sollen die Seelsorgeeinheiten gemäß den vorstehenden Richtlinien schrittweise und prozessorientiert aufgebaut und errichtet werden. Die Pfarrgemeinderäte sind aufgerufen, auf der Grundlage dieser Richtlinien gemeinsame Ziele und Absprachen sowie unterstützende Strukturen der Zusammenarbeit in der Seelsorgeeinheit verbindlich zu formulieren. Hierfür können eine Analyse der einzelnen Gemeinden mit einer konkreten Beschreibung der jeweiligen Anforderungen, Möglichkeiten und Grenzen oder eine Visitation, insbesondere die Erarbeitung des Visitationsberichts, wertvolle Impulse geben. Die mit der Kooperation in den Seelsorgeeinheiten gemachten Erfahrungen sollen gesammelt und ausgewertet werden. Hilfestellung hierfür leisten die Regionaldekane.

      Je mehr wir uns nach unserem Herrn ausrichten, der uns seine bleibende Nähe verheißen hat , desto zuver-sichtlicher dürfen wir darauf vertrauen, dass er uns auch die jeweils an-stehenden Schritte zur Verkündigung seiner Botschaft und zum Aufbau seines Leibes, der Kirche, zeigen wird .

      V. Inkrafttreten

      Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. September 1999 für die Dauer von fünf Jahren ad experimentum in Kraft.

      Freiburg, den 15. Juni 1999

      Dr. Oskar Saier
      Erzbischof
       

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