1. Juli 1999
„Eine Herausforderung mit mannigfachen Chancen"
Erzbischof Saier legt „Richtlinien für Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg" vor
Freiburg (pef) Als „Herausforderung mit mannigfachen Chancen" hat Erzbischof Dr. Oskar Saier das Konzept einer kooperativen Pastoral in pfarreiübergreifenden Seelsorgeeinheiten bezeichnet. Der große Umbruch, der Gesellschaft und Kirche in Deutschland erfaßt habe, verlange, „neue Formen des Miteinander-Kirche-Seins zu entdecken und zu gestalten", sagte Saier bei der Vorstellung der „Richtlinien für Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg" am Donnerstag in Freiburg. Mit der Bildung von künftig etwa 330 bis 350 Seelsorgeeinheiten hoffe man, so der Erzbischof, eine zeitgemäße und den veränderten Lebensräumen der Menschen entsprechende Verkündigung und Seelsorge im Erzbistum zu erreichen. Die Neustrukturierung, die durch den bedrängender werdenden Priestermangel angestoßen worden sei, trage nicht nur der veränderten Situation Rechung, daß auch im religiösen Bereich die Lebens- und Bezugsräume vieler Gemeindemitglieder größer geworden seien. Vielmehr schaffe sie auch Räume für einen qualifizierten Einsatz von hauptberuflichen pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und unterstreiche die Verantwortung aller Gläubigen für die Seelsorge, sagte Erzbischof Saier.
Die Einteilung der 1.084 Pfarreien des Erzbistums in Seelsorgeeinheiten wird dabei schrittweise vonstatten gehen. Nach der Umschreibung der jeweiligen Gebiete werden sie vom Erzbischof im Lauf der nächsten Jahre errichtet werden, wenn die personellen Voraussetzungen gegeben sind. Wie die Neukonzeption der Seelsorge in der Praxis aussehen soll, ist in den Richtlinien festgelegt, die ab 1. September 1999 zunächst für die Dauer von fünf Jahren „ad experimentum" in Kraft treten. Eine Seelsorgeeinheit besteht in der Regel, je nach örtlicher Situation, aus zwei bis fünf Pfarreien, die jedoch rechtlich selbständig bleiben. Sie wird von einem Pfarrer geleitet, der zusammen mit eventuell weiteren Priestern und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Ständige Diakone, Pastoralreferentinnen und -referenten, Gemeindereferentinnen und -referenten) ein Seelsorgeteam bildet. Dieses Seelsorgeteam hat die Aufgabe, „für eine fruchtbare Kooperation der verschiedenen Gemeinden, ihrer ehrenamtlichen und nebenberuflichen Dienste und ihrer Gremien" zu sorgen, wie es in den Richtlinien heißt. Je nach ihrem Auftrag und der gemeinsamen Absprache nehmen dabei die Mitglieder des Seelsorgeteams ihre eigenen Schwerpunkte und Verantwortungsbereiche in der Regel auf der Ebene der ganzen Seelsorgeeinheit wahr, wobei sich die Zusammensetzung dieses Teams vor allem nach der Zahl der Pfarreien und den dort beheimateten Institutionen wie Schulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime richtet.
Ein wesentlicher Punkt in den Richtlinien ist die enge Zusammenarbeit
der Gemeinden und der Pfarrgemeinderäte. Damit die Kooperation in
einer Seelsorgeeinheit gelingen könne, sei „die Bereitschaft aller
Beteiligten notwendig, gewachsene Verhaltensweisen zu überdenken,
gegebenenfalls eigene Interessen zurückzustellen und neue Wege einzuschlagen",
heißt es in dem 15seitigen Papier. Möglichkeiten für eine
enge Zusammenarbeit über die Kirchtürme der einzelnen Pfarreien
hinweg gibt es nach den Richtlinien genug: Sie reichen von gemeinsamen
Sitzungen der Pfarrgemeinderäte über die Bildung eines Gemeinsamen
Ausschusses bis hin zur Schaffung eines neuen Gemeinsamen Pfarrgemeinderats
auf der Ebene der Seelsorgeeinheit. Dasselbe gilt selbstverständlich
auch für andere Gremien und Gruppen in den einzelnen Pfarrgemeinden.
Denn: „Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, lassen uns verstärkt
bewußt werden, daß wir als Kirche Jesu Christi und damit als
pilgerndes Volk Gottes gemeinsam auf dem Weg sind", heißt es in den
Richtlinien.