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Politik

 

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Versagt die soziale Marktwirtschaft? Der Mittelstand im Spannungsfeld zwischen staatlicher Überregulierung und freiem Wettbewerb
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„Erinnerung ist das Geheimnis der Erlösung" Besuch polnischer Bürger/innen im Ludwig-Windthorst-Haus
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Wirtschaftsethik/Sozialethik 

 

Warum sich Wirtschaft und Ethik nicht ausschließen
Zur neuen Rubrik „Wirtschaftsethik“ im Ludwig-Windthorst-Haus

Kann Wirtschaft eigentlich gut sein?
Oder böse?
An welchen Maßstäben orientieren sich die in der Wirtschaft Handelnden?
Wer ein Geschäft machen will, kann kein Gutersein?
Dürfen Unternehmen Profite einfahren?
Ohne dass die Verantwortlichen dabei ein schlechtes Gewissen bekommen?
Oder tragen sie gerade hierfür die Verantwortung?
„Die anständigste Art der Geschäftsführungist die beständigste“, das sagte bereits Robert Bosch. Der alte Begriff vom „ehrbaren Kaufmann“ erfährt heute eine Renaissance.
Er impliziert: Verlässlichkeit, Vertrauen,Fairness. Gut ist, dass es Unternehmen gibt, die sich einer Ethik verpflichtet fühlen. Näher hinschauen sollte man trotzdem. Um zu sehen, was auf unseren Märkten passiert.
Um beurteilen zu können, was wahres Engagement ausmacht. Um zu erkennen, dass Führungskräfte mit Werten in Führung gehen könnten.

Ansprechpartnerin: Suzanne von Melle

 

Mit Werten in Führung gehen Wirtschaft mit Gefühl durch Gewaltfreie Kommunikation
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Soziale Gerechtigkeit Veranstaltungsreihe
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Arbeitsrecht  

 

Schulungen für Mitarbeitervertreter/innen

In Kooperation mit der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Osnabrück „Weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Dienst in der Kirche mitgestalten und mitverantworten und an seiner religiösen Grundlage und Zielsetzung teilhaben, sollen sie auch aktiv an der Gestaltung und Entscheidung über die sie betreffenden Angelegenheiten mitwirken unter Beachtung der Verfasstheit der Kirche, ihres Auftrages und der kirchlichen Dienstverfassung.“ (Präambel MAVO)In Absprache mit der MAV und nach Genehmigung durch den Dienstgeber können Mitarbeitervertreter/innen bis zu 15 Tage Arbeitsbefreiung pro Wahlperiode für Fortbildungsmaßnahmen gewährt werden, „die die für die Arbeit in einer Mitarbeitervertretung erforderlichen Kenntnisse vermitteln“.

Die folgenden Kurse sind nach § 16 MAVO anerkannt.

 

Einführung in die MAVO/AVR (Grundkurs) Seminar für Mitarbeitervertreter/innen
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Einführung in die MAVO/AVR/AVO (Grundkurse) Seminar für Mitarbeitervertreter/innen
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