Die Deutsche Bischofskonferenz hat Berichte der Süddeutschen
Zeitung bestätigt, nach denen die Kirchen in Deutschland
510 Millionen Euro an Staatsleistungen erhalten haben.
Davon erhielt die evangelische Kirche 298 Millionen, die
katholische 212 Millionen. Grundlage für die
Staatsleistungen ist die Säkularisation der Kirchengüter
im 19. Jahrhundert. Entgegen der Weimarer Verfassung von
1919 wurden die daraus erwachsenende Leistungen bislang
nicht von den Ländern abgelöst.